hobbiemäßig machen wir gelegentlich ein wenig Folkmusik in Irish Pubs etc.
Wie sieht da die Sache mit der Steuer aus, da Minigagen fließen?
Gibt es einen Freibetrag?
Wo meldet man eine Band an, und vor allem: Als was?
Gewerbeschein? Falls ja, auf wessen Namen muß der laufen?
Hat jemand Ahnung?
hobbiemäßig machen wir gelegentlich ein wenig Folkmusik in
Irish Pubs etc.
gute Ausrede zum Guinness-Saufen, gelle? Slainthe 'mhath.
IANASTB
Eine Band ist imho kein Gewerbebetrieb, jedenfalls, solange ihr keine Roadies, Groupies, Abschies oder Wasichnichweis beschäftigt. Das Ganze ist eine Gemeinschaft von Künstlern (falls ihr’s könnt; falls ihr wollt und könnt nicht, von Wülstlern). Der Künstler-Freibetrag ist seit 1999 Geschichte, siehe http://www.steuernetz.de/lexikon/k34.html. Zur Einkommensversteuerung für beschränkte, äh, beschränkt steuerpflichtige Künstler solltet ihr euch mit dem Finanzamt eures Vertrauens in Verbindung setzen, oder besser noch einen Berater fragen. Wenn ihr euch nicht doch entscheidet, bei der GEMA mal nachzuschauen bzw. zu -fragen. Die GEMA ist nicht (nur) ein Gebühreneinzugsverein, sondern auch in solchen Fragen bewandert. Und Fragen kostet bekanntlich nix … http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/ bietet ein Formular an. Das solltet ihr nutzen, auch, ohne euch gleich Verpflichtungen anzuhängen,
die band ist eine GbR von künstlern, der gewinn der GbR wird gesondert ermittelt und nach anteilen (wohl nach köpfen) in die einkommensteuererklärungen der gesellschafter einfliessen.
bis 17.500 EUR umsatz (einnahmen) geltet ihr als kleinunternehmer nach § 19 UStG. ihr dürft keine ust ausweisen. also auf rechnungen und gutschriften immer netto=brutto, am besten unten drunter: „kleinunternehmer nach § 19 UStG, deshalb kein ust-ausweis in rechnung“.
hebt alle ausgaben/einnahmen belege auf, alles gesammelt und fertig. schreibt auch auf, wann ihr mit wessen privaten pkw wohin gefahren seid (art fahrtenbuch).
dann am ende eines jeden kalenderjahres: gewinnermittlung erstellen und „erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung“ ausfüllen. im ersten jahr ggf. einen steuerberater zu rate ziehen oder vom finanzamt erklären lassen.