Titel: Entsandt nach frankreich 2 jahre.
Halló ,
frankreich entsandt und in deutschland ausgesteuert also zahlt 0
euro stauerin brd. Frau die
Steureklasse 3 und Mann die 5, ist es überhaupt möglich?weil mann in brd sowieso keine steuer zahlt.
deutschland weiter gemeldet sowie in frankreich,
steuer vom Man werden in Frankreich bezahlt.
Servus,
frankreich entsandt und in deutschland ausgesteuert
„ausgesteuert“ ist der Steuerpflichtige nicht - der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (betr. Leistungsbezug).
Wenn sein Familienwohnsitz weiterhin in Deutschland ist, ist er in F beschränkt steuerpflichtig mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch wenn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte bei Frankreich liegt, bleibt er weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Um großes Trallala zu vermeiden, ist es allerdings wichtig, die Steuererklärung in F nicht nach Schema F so zu machen, als sei der Familienwohnsitz in F - der französische Fisc und die deutschen Finanzämter arbeiten mittlerweile recht gut zusammen, man muss sich für ein Verständigungsverfahren nicht mehr im Wartesaal von Basel Bad Bf verabreden.
Steuerklasse III (Ehegattin) und V (Ehegatte, Expat in F) ist also grundsätzlich möglich. Es bleibt im Sachverhalt offen, welchen Sinn das haben soll, da nicht bekannt ist, ob die Ehegattin in D Arbeitslohn bezieht oder nicht.
Wieauchimmer: Die Veranlagung zur ESt in Deutschland gleicht den schnellen Euro, der durch diese Steuerklassenkombination beim Lohnsteuerabzug erreicht wird, wegen Progressionsvorbehalt auf die in F steuerpflichtigen N-Einkünfte des Ehemannes eh wieder aus.
Wenn man das nicht berücksichtigt, gibts hinterher bei der Veranlagung großes Gejaule.
Schöne Grüße
MM
Also Bringt es nicht wirklich was, wenn die Ehegattin 3 in deutschland beruftätig und der im Ausland arbeitende Ehegatte 5.
Servus,
es bringt, wie sehr oft bei LSt-Klassen III/V, einen kleinen Zinsgewinn bis zur Veranlagung.
Schöne Grüße
MM