Steuer freibetrag + Selbständig

Hallo Leute "

Also ich Arbeite derzeit bei Bosch für 8 Wochen"

dafür bekomm ich co 6000€ brutto

Ich bin außerdem seit neusten (2Monate) Selbständig! Hab jedoch nur mein Unternehmen aufgebaut, somit fast nichts verdient…

Wie sieht es jetzt aus? bekomm ich das Geld Steuerfrei da ich bis vor paar tagen noch schüler war?

oder werden die Steuern abgezogen und mir am anfang des jahres zurück erstattet?

der Freibetrag liegt ja bei 8000€ in etwa "was heißt das genau?

Zb einer verdient 8100€! werden dann nur 100€ versteuert oder das komplette Geld?

MFG

Hallo,
Super Kohle,so viel verdiene ich ja nicht mal in einem 1/2 Jahr…
Aber leider kann ich Dir bei Deinem Problem nicht weiter helfen, frag mal bei deinem Steuerberater nach,der kann Dir auf jedenfall weiter helfen.
MFG

Hallo, also solltest du bei Bosch eine Steuerkarte abgegeben haben, so wird die Lohnberechnungsstelle aufgrund deiner eingetragenen Steuerklasse eine Steuerberechnung vornehmen und den entsprechenden Betrag an das Finanzamt abführen.Nach dem Jahr 2010 belegst du dem Finanzamt, welche Gesamteinnamen und
-ausgaben du im Jahr hattest. Es wird ein zu versteuerndes Jahreseinkommen ermittelt und eine Gesamtsteuer festgelegt, die mit deinen Vorauszahlungen verrechnet wird. Bei geringem Jahreseinkommen kann es sein, dass du die einbehaltene Steuer zurück erhältst.

Hallo Kahn-d2r2,

vorerst wird dir erst einmal Lohnsteuer von deinem Lohn bei Bosch einbehalten. Wieviel kannst du zB hier http://www.nettolohn.de/ selbst ausrechnen.

Im Jahr 2011 kannst du die Einkommensteuererklärung für 2010 bei deinem Finanzamt abgeben. Sollte die Summe aller Einkünfte (nichtselbständig und selbständig) im Kalenderjahr 2010 den Freibetrag nicht übersteigen bekommst du die bereits gezahlte Lohnsteuer zurück erstattet. Solltest du höher liegen wird die Lohnsteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet. Ob du in 2010 Schüler warst oder bist ist für die Berechnung der EST unerheblich. Eine aktuelle Steuertabelle bekommst du hier:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Steu…

Viele Grüße,

Michael

hallo, kahn-d2r2
es werden jetzt bei bosch die 6.000,00 € ganz normal nach der steuerklasse versteuert (ich nehme an, es handelt sich um ein arbeitsverhältnis arbeitgeber-arbeitnehmer), falls es dich interessiert, was du netto bekommst, gehe auf fokus.de/finanzen/steuern und lasse den nettobetrag und den steuerabzug berechnen. falls keine weitere einkünfte in 2010 dazukommen, kannst du davon ausgehen, daß abgezogener steuerbetrag zurückerstattet wird. kommen noch einkünfte dazu, z.b. aus selbständigkeit, werden die einkünfte bei der einkommensteuererklärung 2010 zusammengeworfen und der abgezogene lohnsteuerbetrag als einkommensteuer-vorauszahlung angesehen. hoffe gehofen zu haben. gruß IvanovaIra

Hallo erst mal, deine Tätigkeit bei Bosch ist im Rahmen deiner Selbständigkeit oder wie ist das zu verstehen ?
Sollte dieser Verdienst mit der Selbständigkeit zusammenhängen mußt du diesen natürlich voll versteuern. Wie genau das anzugeben ist kann ich nicht sagen da ich deine Tätigkeit nicht kenne, aber dein Steuerberater sollte dir das erklären könnnen.
Solltest du das Geld als Schüler verdient haben, vor deiner selbständigen Tätigkeit ist die Versteuerung eine andere.
Hoffe ich konnte weiterhelfen, für Fragen gerne wieder schreiben.
Tyreon

Hallo,
der Arbeitgeber wird entsprechend der vorhandenen Steuerklasse (ich nehme mal an KLasse 1) Steuern usw. einbehalten. Bei Abgabe der Steuererklärung zu Beginn des nächsten Jahres werden die gezahlen Beträge dann ggfs. erstattet bzw. verrechnet, falls aus der Selbständigkeit noch positive Einkünfte im Laufe des Jahres dazu kommen.
MfG
schisa

Hallo.

Es ist richtig, ab etwas über 8000 beginnt die Einkommensteuer. Dafür gibt es die Einkommensteuertabellen.

Bei dem Job bei Bosch wird Lohnsteuer abgeführt. Nur bei Minijobs (bis 400 Euro) kann der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer entrichten womit diese dann für die Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Alles darüber unterliegt der Lohnsteuer.

Lohnsteuer ist praktisch eine Vorrauszahlung auf die Einkommensteuer (Jahressteuer)

Mit einer Einkommensteuererklärung nach Ende des Jahres kann man dann die zuviel bezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. Da werden dann aber alle Einkommensarten zusammengezählt. Also auch die aus Selbstständiger Arbeit. Dann kommt es darauf an wie hoch das „zu versteuernde Einkommen“ ist. Davon wird dann die Einkommensteuer (und Soli + Kirchensteuer) berechnet.

Wenn du dich nicht mit Einnahme-Überschuß Rechnungen bzw. Bilanz und Umsatzsteuergesetz ein bischen auskennst und keinen im Bekanntenkreis hast der´s kann, solltest du dich an ein Steuerbüro oder an einen Buchhaltung-Service wenden.

MfG

Hallo,

ich würde direkt mit dem Finanzamt in Kontakt treten.

Wenn man die Verhältnisse genau schildert kann man von seinem Finanzamt normalerweise die Antwort bekommen, welche in der Realität von der Finanzbehörde auch vollzogen werden wird.

MFG

Harald

Hallo Leute "

Also ich Arbeite derzeit bei Bosch für 8 Wochen"

dafür bekomm ich co 6000€ brutto

Ich bin außerdem seit neusten (2Monate) Selbständig! Hab
jedoch nur mein Unternehmen aufgebaut, somit fast nichts
verdient…

Wie sieht es jetzt aus? bekomm ich das Geld Steuerfrei da ich
bis vor paar tagen noch schüler war?

oder werden die Steuern abgezogen und mir am anfang des jahres
zurück erstattet?

der Freibetrag liegt ja bei 8000€ in etwa "was heißt das
genau?

Zb einer verdient 8100€! werden dann nur 100€ versteuert oder
das komplette Geld?

hallo du,
als selbstständige musst du alle arten von einnahmen versteuern,da fällt schnell mal umsatzsteuer an. aber das hängt ganz und allein wie du dich selbständig gemacht hast.hast du ein klein-unternehmen angemeldet ,so kannst du bis 17500 eur./jahr ohne umsatzsteuer zu bezahlen verdienen.hast du nur eine firma gegründet ohne welche rechte und verpflichtungen diese mit sich bringen kannst du am ende viel lehrgeld dafür bezahlen.
mein vorschlag:geh zu einem ordentlichem steuerberater und lass deine gewerbe angelegenheit korregieren und wenns noch geht melde ein kleinunternehmen beim finanzamt an.

MFG