Steuer/Freistellungsauftrag bei z.B. VWL

Hallo,
wie sieht das mit einem Freistellungsauftrag aus, der für einen VWL-Aktienfond (Laufzeit: 6 Jahre) gegeben wurde aus? Wenn die Höhe des Freist.auftrages z.B. 200 € beträgt und der Gewinn (Zinsen/Spekulationsgewinn) nach Ablauf bei z.B. 600 € liegt, müssen dann 400 € versteuert werden oder werden die jährlich erteilten Freistellungen addiert, so dass dann bis zu einem Gewinn von 1200 € keine Steuern zu zahlen sind (bei 6 Jahren Laufzeit)?
Ich hoffe, die Frage ist verständlich formuliert. Danke schon mal für Antworten und
Grüße
Reiner

der Freistellungsauftrag gilt immer für ein Kalenderjahr und wenn der Ertrag erst im 6. Jahr zufließt, wird er dann steuerepflichtig und die anderen 5 Jahre passiert nichts!

E.

der Freistellungsauftrag gilt immer für ein Kalenderjahr und
wenn der Ertrag erst im 6. Jahr zufließt, wird er dann
steuerepflichtig und die anderen 5 Jahre passiert nichts!

E.

Danke,
d.h. man kann die ersten 5 Jahre den Freistellungsauftrag auf einen niedrigen Betrag stellen und im 6 Jahr dann erhöhen. Oder liege ich da falsch?