Hallo,
Frau A betreibt ein Gewerbe im Jahr 2002!
Bei der Trennung vom Ehemann gehen alle Unterlagen(Einnahmen/Ausgaben) für dies Gewerbe „verloren“.
Dann mahnt das FA> Festsetzung (angenommen 5000,-€)> Zahlungsaufforderung im Jahr 2010 mit Ratenzahlungsvereinbarung.
Nun werden die Unterlagen für 2002 wiedergefunden im Jahr 2011.
Kann die Dame gegen die Festsetzung vorgehen?
Also eine Steuererklärung machen für 2002 und wenn sie keinen Gewinn hatte im Jahr 2002, somit von der Festsetzung „befreit“ werden?
VG René