Steuer für ausländische Subunternehmer

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand hier damit aus:

Herr A ist ein Ungar, also einer neu-EU Bürger. Er kommt nach Deutschland und arbeitet als Subunternehmer für eine deutsche Firma in der Baubranche. D.h. er ist hier als „Einzellunternehmer“ (die genaue Bezeichnung kenne ich nicht) registriert, stellt Rechnung an die deutsche Firma aus. Demzufolge muss er auch hier in Deutschland Steuern bezahlen. Es wird aber behauptet, dass Herr A, wenn er seine Arbeit erledigt hat und wieder nach Hause fährt, eine Steuerrückzahlung bekommt.

Frage 1. Wie hoch ist der Steuersatz, was er monatlich bezahlen muss? (man sagte ihm: von 800 € bezahlt man 100 € Steuer)

Frage 2. Stimm es mit der Rückzahlung? Ist es ein Einkommensteuerausgleich am Jahresende? Oder gibt es eine besondere Regelung für ausländische (EU) Dienstleister?

Danke im Voraus
Andrea

Hallo!

Ich vermute mal, die fiktive ungarische Person hat keine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG und der Deutsche Unternehmer behält von den Rechnungsbeträgen 15% ein und führt sie an das finanzamt ab?

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

es muss ja so sein, denn ich weiß nichts von einer Freistellungsbescheinigung.

Und genau so passiert es, dass die deutsche Firma ein Betrag X einbehält und als Steuer abführt. Ich dachte immer, nur der Person/Firma kann bzw. muss Steuer bezahlen, der/die eine Rechnung ausstellt. In diesem Fall Herr A, der Ungar.

Aber ich wurde ein besseres belehrt, es gibt nicht nur schwarz-weiß…:smile:

Vielen Dank
Andrea