Steuer für Mietvertrag?

Hallo,

Jemand arbeitet in Norwegen Angestellt, sehr gut verdienend. Derjenige möchte für sein Kind Enkelkind und Schwiegerkind als Mieter in einen Mietvertrag in Berlin ,weil diese vom Hausverwalter abgelehnt werden. Fallen da irgendwelche Steuern sonstigen Kosten an? denke da an Zweitwohnsteuer oder so. Es ist keine Gewinnabsicht vorhanden!

bedanke mich für eure Hilfe.

viele Grüße Fritze111

PS: falls es hierzu schon einen thread gibt bitte ich vielmals um Entschuldigung, und bin über Hinweise hierzu sehr dankbar

Hallo Fritze,

Jemand arbeitet in Norwegen Angestellt, sehr gut verdienend.
Derjenige möchte für sein Kind Enkelkind und Schwiegerkind als
Mieter in einen Mietvertrag in Berlin ,weil diese vom
Hausverwalter abgelehnt werden. Fallen da irgendwelche Steuern
sonstigen Kosten an? denke da an Zweitwohnsteuer oder so. Es
ist keine Gewinnabsicht vorhanden!

Mietvertrag abschließen heißt ja nicht, daß man da auch einziehen möchte. Wenn die Hausverwaltung einverstanden, daß der Norwegen-arbeitende den Mietvertrag abschließt und die Kinder drin wohnen, dann fallen doch keine Steuern an, auch keine Zweitwohnungssteuer, weil sich der Norwegen-arbeitende dort bestimmt dann nicht anmeldet - weil er ja dort gar wohnt (so ist meine Meinung dazu).

Gruß von Sid

Im Streitfall müsste man dem Fiskus gegenüber nachweisen, dass man dort nicht wohnhaft ist.

Interessanter als die steuerrechtliche Frage ist allerdings die mietrechtliche Frage. Mietrechtlich entsteht ein enorm hohes Haftungsrisiko. Zahlen die tatsächlichen Mieter nicht, haftet man unbeschränkt, wenn man im Mietvertrag als Mieter genannt worden ist, sowohl für die Mieten als auch später evtl. für Schadensersatz.

Wohnt man dort gar nicht und hat nur zum Schein den Mietvertrag unterschrieben, kann der Vermieter ausserdem eine Abmahnung aussprechen und die Wohnung fristlos kündigen. Der Vermieter muss zwar die Aufnahme der Kinder in der Wohnung dulden, nicht aber, dass der Mieter gar nicht in der Wohnung lebt und er die Wohnung sozusagen an Verwandte untervermietet, denn dadurch zwingt man dem Vermieter einen Vertragspartner auf, den er evtl. gar nicht haben will.

Die Probleme sind hier vorprogrammiert. Ich lese heraus, dass der Vermieter kein Interesse daran hat, an die angedachten künftigen Bewohner zu vermieten. Vermutlich fehlt es am Finanziellen. Man sollte auch berücksichtigen, dass man beispielsweise im Fall einer Trennung der Eheleleute möglicherweise für den Schwiegersohn die Miete zahlt, wenn dieser sich weigert, aus der Wohnung zu ziehen und gleichzeitig die Miete nicht mehr zahlt.

Alles in allem: keine gute Idee.