Im Streitfall müsste man dem Fiskus gegenüber nachweisen, dass man dort nicht wohnhaft ist.
Interessanter als die steuerrechtliche Frage ist allerdings die mietrechtliche Frage. Mietrechtlich entsteht ein enorm hohes Haftungsrisiko. Zahlen die tatsächlichen Mieter nicht, haftet man unbeschränkt, wenn man im Mietvertrag als Mieter genannt worden ist, sowohl für die Mieten als auch später evtl. für Schadensersatz.
Wohnt man dort gar nicht und hat nur zum Schein den Mietvertrag unterschrieben, kann der Vermieter ausserdem eine Abmahnung aussprechen und die Wohnung fristlos kündigen. Der Vermieter muss zwar die Aufnahme der Kinder in der Wohnung dulden, nicht aber, dass der Mieter gar nicht in der Wohnung lebt und er die Wohnung sozusagen an Verwandte untervermietet, denn dadurch zwingt man dem Vermieter einen Vertragspartner auf, den er evtl. gar nicht haben will.
Die Probleme sind hier vorprogrammiert. Ich lese heraus, dass der Vermieter kein Interesse daran hat, an die angedachten künftigen Bewohner zu vermieten. Vermutlich fehlt es am Finanziellen. Man sollte auch berücksichtigen, dass man beispielsweise im Fall einer Trennung der Eheleleute möglicherweise für den Schwiegersohn die Miete zahlt, wenn dieser sich weigert, aus der Wohnung zu ziehen und gleichzeitig die Miete nicht mehr zahlt.
Alles in allem: keine gute Idee.