Hallo,
mal angenommen ein verheiratetes Paar hat die Steuerklassen 3/5.
Der Besserverdienende natürlich 3 und der andere 5.
Das Verhältnis sei mit 40 T€ zu 10 T€ zu versteuerndes Einommen angenommen.
Beide Arbeitgeber haben ordnungsgemäß die jeweiligen Steuern abgeführt.
Werbungskosten, Sonderausgaben, Kapitaleinkünfte wollen wir der einfachheit halber mal vernachlässigen, bzw. gegen 0 setzen.
Kann es sein, das dieses Ehepaar Steuern nachzahlen muss ?
Danke und Gruß
JK
Nachtrag
noch ein Nachtrag:
Die Person mit dem geringeren Einkommen hat z.B. wesentlich höhere Werbungskosten als die andere Person.
Wie wirkt sich dies auf das Gesamtbild aus ?
Gruß
JK
Hallo,
Hallo auch,
mal angenommen ein verheiratetes Paar hat die Steuerklassen
3/5.
Der Besserverdienende natürlich 3 und der andere 5.
Beide Arbeitgeber haben ordnungsgemäß die jeweiligen Steuern
abgeführt.
Werbungskosten, Sonderausgaben, Kapitaleinkünfte wollen wir
der einfachheit halber mal vernachlässigen, bzw. gegen 0
setzen.
Kann es sein, das dieses Ehepaar Steuern nachzahlen muss ?
Ja, selbst erfahren und die Vorauszahlungen werden vierteljährlich gelöhnt.
Warum ?
Weiß ich auch nicht. Weder AG noch Finanzamt noch Steuerberater noch Steuerprogramme konnten mir erklären, weshalb die Steuern nicht monatlich entsprechend einbehalten werden.
Danke und Gruß
JK
Grüße
BW
Hallo,
Warum ?
Weiß ich auch nicht. Weder AG noch Finanzamt noch
Steuerberater noch Steuerprogramme konnten mir erklären,
weshalb die Steuern nicht monatlich entsprechend einbehalten
werden.
vielleicht schaff ich das ja: Weil Steuerklasse 3/5 gewählt wurde und nicht 4/4. Dadurch wird vom Besserverdienenden zuwenig einbehalten und vom Wenigerverdienenden zuviel. Da aber z.B. 20% von 40000€ (zuwenig bezahlt) mehr sind als 20% von 10000€ (zuviel bezahlt), muß die Differenz durch Vorauszahlungen ausgegelichen werden.
Gruß,
Markus
Hallo,
höhere Werbungskosten senken natürlich insgesamt die Steuerlast.
Anders und genauer als mit: Ja, es ist möglich, dass in so einem Fall Steuern nachgezahlt werden müssen, wird dir aber diese Frage niemand beantworten können (außer Steuerberater und Finanzamt, denen du die genauen Daten vorlegst).
Bei Stkl. 3/5 besteht aber auf jeden Fall die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, egal, ob diese zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung führt.
Gruß,
Markus
Hallo,
höhere Werbungskosten senken natürlich insgesamt die
Steuerlast.
Anders und genauer als mit: Ja, es ist möglich, dass in so
einem Fall Steuern nachgezahlt werden müssen, wird dir aber
diese Frage niemand beantworten können
Hsllo und erstmal Danke für Eure Einschätzung.
Genauer brauchs ich nicht…die Richtung reicht.
(es darf hier ja auch nicht genauer beraten werden 
Das betreffende Paar macht schon immer eine Einkommenssteuererklärung…ist doch eigentlich auch selbstverständlich (wenn man bisher immer was zurück bekam), oder ?
Gruß
Jochen
Hallo,
Das betreffende Paar macht schon immer eine
Einkommenssteuererklärung…ist doch eigentlich auch
selbstverständlich (wenn man bisher immer was zurück bekam),
oder ?
Der Staat lebt zu einem großen Teil von den Leuten, die keine Einkommensteuererklärung machen, obwohl sie eine Erstattung bekommen würden, weils ihnen zu kompliziert ist oder sie am liebesten gar nichts mit dem Finanzamt zu tun haben (naja, wär mir manchmal auch lieber *ggg*).
Aber schön, dass das betreffende Paar klüger ist!
Gruß,
Markus