Wenn man als Selbständiger mitten im Jahr ein neues Auto (Geschäftswagen) kauft, kann/soll man dieses dann in der EÜR steuerlich getrennt vom alten Wagen behandeln? Speziell, wenn die Prozentsätze der privaten Nutzung sich erheblich unterscheiden?
Danke für fachkundige Antworten.
Moritz
hi, hab leider keine ahnung. gruss tom