Sehr gehrte Experten,
Person A hat vor längerer Zeit ein Frage zur Sonderzahlung gestellt. Vielen Dank für die vielen Antworten. Allerdings glaubt Person A dass die Frage nicht richtig gestellt wurde:
Person A musste eine Sonderzahlung (selbstbewohnte Eigentumswohung) über 6000,-- Euro leisten, da die Tiefgarage saniert werden mußte. In der Jahresabrechnung steht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, dass bei den Handwerkerleistungen über 300,–0 Euro aus der Rücklage entnommen wurden. Bei Handwerkerleistungen sind allerdings nur bis zu 1200,-- Euro abzugsfähig. Person A möchte gerne wissen, ob
- sie den Betrag über 3000,-- Euro auf drei Jahre verteilen kann, um den vollen Betrag absetzen zu können.
- auch die 6000,-- Euro in der Steuererklärung angeben kann (auch aufgeteilt auf drei Jahre)
vielen Dank im Voraus