Steuer / Handwerkerleistungen / Sonderzahlung

Sehr gehrte Experten,
Person A hat vor längerer Zeit ein Frage zur Sonderzahlung gestellt. Vielen Dank für die vielen Antworten. Allerdings glaubt Person A dass die Frage nicht richtig gestellt wurde:
Person A musste eine Sonderzahlung (selbstbewohnte Eigentumswohung) über 6000,-- Euro leisten, da die Tiefgarage saniert werden mußte. In der Jahresabrechnung steht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, dass bei den Handwerkerleistungen über 300,–0 Euro aus der Rücklage entnommen wurden. Bei Handwerkerleistungen sind allerdings nur bis zu 1200,-- Euro abzugsfähig. Person A möchte gerne wissen, ob

  1. sie den Betrag über 3000,-- Euro auf drei Jahre verteilen kann, um den vollen Betrag absetzen zu können.
  2. auch die 6000,-- Euro in der Steuererklärung angeben kann (auch aufgeteilt auf drei Jahre)
    vielen Dank im Voraus

Es gilt das Abflussprinzip. Die Handwerkerleistungen können nur im Jahr der Zahlung berücksichtigt werden. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht zulässig.

Ich nehme an, Person r bringt etwas grob durcheinander. Und ich frage mich, warum Experte R nicht korrigierend eingreift, wo es bei den Zahlenangaben offensichtlich ist, dass etwas missverstanden wurde, sondern stattdessen zwar einie fachlich richtige Antwort gibt, die aber dem Verständnis gar nicht zuträglich ist.

Ach ja, achte doch bitte beim nächsten Mal darauf, wie du den Text formatierst, der Sinn von Durchstreichungen ist ein anderer. Und dass eine Tastatureingabe nicht wie von dir gewünscht funktiniert (hat), siehst du in der Vorschau.

Zum Verständnis: https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/

Du kannst bish zu 6000 Euro/Jahr Handwerkerleistungen angeben, 20 % darfst du von der Steuer absetzen, was zu einer Steuerersparnis von maximal 1200 Euro/Jahr führt.

Würdest du (was aber sowieso nicht geht, wie dir bereits gesagt wurde) 3x2000 Euro/Jahr angeben, betrüge die Steuerersparnis auch nur 3x400 (20 % von 2000) Euro, also ebenfalls insgesamt 1200 Euro.

Ich bin mir nicht sicher, wie es sich mit dem Geld aus der Rücklage verhält, ob man das auch absetzen kann (logisch wäre es, denn das Geld hat man auch irgendwann bezahlt, und wie ich gelesen habe, kann die Rücklage erstmal nicht einfach so jährlich abgesetzt werden, aber steuerrechtlich ist nicht unbedingt alles logisch!), Experte R schweigt sich leider auch dazu aus. :unamused:

Also, ob 3000 oder 6000: steuermindernd wirken sich tatsächlich nur 20 % davon aus.

Gruß
Christa

Experte R hat sich wohl einfach auf die Frage beschränkt: Können die Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt werden? Nein.

Bei einer Sonderzahlung von 6.000 € zuzüglich Rücklagenverbrauch von 3.000 € wäre die Höchstgrenze im Übrigen überschritten, jedoch ist dem Experten R unklar, ob diese Sonderzahlung nicht auch Materialkosten enthält.

Die Expertin C hat allerdings damit durchaus Recht, dass eine Entnahme aus den Rücklagen, die gemäß den Voraussetzungen für die Steuerermäßigung verwendet wird, durchaus angesetzt werden kann.

Servus,

der Betrag, der sich höchstens auswirkt, sind nicht 1.200 €, sondern 6.000 €. Wenn Du mal § 35a EStG liest, siehst Du das gleich.

„Abgesetzt“ werden (im Sinn eines Abzugs vom zu versteuernden Einkommen) kann da gar nichts. Die festzusetzende Einkommensteuer vermindert sich um ein Fünftel der nachgewiesenen Handwerkerleistungen, und zwar nur der Leistungen selbst, nicht des verbauten Materials und der Kosten für Anfahrt, Maschinen und Geräte.

Wenn die Hausverwaltung den Lohnanteil auf den Rechnungen nicht ausweist, musst Du Dir Kopien der Rechnungen von der Verwaltung anfordern und Deinen Anteil selber berechnen. Handwerker weisen den Lohnanteil für § 35a EStG immer aus, falls es sich nicht um Lohndrückerbanden aus Peshkopia oder so handelt.

In § 35a EStG stünde es übrigens auch, wenn da etwas auf mehrere Jahre verteilt werden könnte.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen Experte Christa,

vielen Dank für die Antwort. Ich war so vertieft in der Fragestellung, dass ich die Formatierung (durchgestrichene Zeilen) erst zum Schluß gesehen habe. Ich versuchte, dies schnell auszumerzen. Dies ist mir aber nicht gelungen. Entschuldigung