Hallo
Ich bin 17 Jahre alt, habe jetzt einen ferienjob hinter mir in dem ich 488€ brutto verdient habe und fange im September eine Ausbildung zum Groß- und Einzelhandelskaufmann an. Dort verdiene ich 850€ brutto im Monat. Meine Frage ist folgende: Meine Mutter hat gesagt ich kann mir meine gezahlten Steuern am ende des Jahres wieder zurrück holen. Stimmt das? Wir wissen nicht wieso, oder wie das gehen soll, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bitte schreibt, wenn ihr das wisst, ob und wieso das geht, und was ich dafür machen soll.
Vielen Dank für antworten!
HI,
es gibt Steuerfreibeträge (einfach mal in Google eingeben, um weitere Infos zu bekommen), wenn diese nicht überschritten werden, erhälst du die Einkommensteuer wieder zurück.
Der Freibetrag müsste glaube ich bei um die 6000€ liegen. Daher solltest du dieses Jahr noch darunter liegen. Nächstes Jahr geht dass dann nicht mehr, weil 12x 850€ > 6000€
Grüsse
Hallo,
ganz einfach geht das, wie bei allen anderen Menschen auch - Einkommensteuererklärung abgeben!
Alle Versicherungen, Einkünfte etc. im Formular eintragen und ab zum Finanzamt - ca. 8-12 Wochen später haste Dein Geld, soweit Du wirklich unter dem Grundfreibetrag bleibst, was auf Deiner Schilderungen wahrscheinlich ist.
Grundsätzlich kannst Du Dir gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Das geht mit einer Einkommensteuererklärung. Das Programm dafür heißt „ElsterFormular“ und das gibt es kostenlos unter www.elster.de
Ich gehe mal davon aus, dass Du Lohnsteuer-Klasse I hast. Da zahlst Du bis ca. 900 Euro Monatslohn keine Lohnsteuer. Und wer keine Lohnsteuer (oder Kapitalertragsteuer) zahlt, bekommt auch keine zurück.
Am Ende des Jahres bekommst Du vom Arbeitgeber den Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Schaue dort in die Zeile „gezahlte Lohnsteuer“. Wenn dort „0“ oder nichts drinsteht, wurde auch keine Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen.
Hallo,
bis zu einem zu versteuernden Einkommen i.H.v. EUR 8.130 (bei unverheirateten) beträgt die Einkommensteuer EUR 0.-.
Da Dein Einkommen 2013 unter diesem Betrag liegt, bekommst Du tatsächlich alle gezahlte Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag plus evtl. Kirchensteuer wieder zurück.
Dafür muss man Anfang 2014 eine EInkommensteuererklärung abgeben, die in diesem Fall auch ganz einfach auszufüllen ist.
Nähere Infos dazu und die Möglichkeit die Steuererklärung am PC zu erstellen, bietet www.elster.de, wobei elster für elektronische Steuererklärung steht.
Ich bin mir sicher, dass dieses Thema während der Ausbildung und auch in der Berufsschule unter euch Auszubildenden ausgiebig diskutiert wird. Da gibt es dann auch noch den einen oder anderen Hinweis. Z.B. von den Azubis im zweiten Lehrjahr, denn die haben das bestimmt schon gemacht.
Gutes Gelingen
Barbara
Hallo
Da musst Du eine Lohnsteuererklärung einreichen. Da werden alle möglichen Abzüge angegeben (sprich Werbungskosten, die berufsbedingt entstanden sind) und meistens gibt es dann auch eine Erstattung, weil nicht alle Freibeträge in dem Lohnsteuerabzug, den Dein neuer Arbeitgeber macht, schon berücksichtigt sind.
Hallo getting222,
wenn Sie 488,-€ brutto für den Ferienjob bekommen haben und jetzt um die 800/900€ als Ausbildungsgehalt bekommen, liegt das auf die restlichen Monate des Jahres hochgerechnet, unter dem sogenannten Grundfreibetrag, ab dem erst Einkommensteuer anfällt. Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer ist so eine Art Abschlagszahlung, die sich der Staat quasi vorsorglich davon holt.
Das Steuerjahr, auch Veranlagungszeitraum genannt, geht aber vom 1.1. bis 31.12. eines Kalenderjahres. Also gibt es Steuern erst mit Ablauf des Kalenderjahres wieder zurück.
Also: Anfang 2014 , am besten im Laufe des Januar, zum örtlichen Finanzamt, Steuererklärungsvordrucke für 2013 holen, die Kollegen an der Beratungsstelle geben da auch Auskunft, ausfüllen und Steuern ( hier die einbehaltenen Lohnsteuern) zurückholen. Nichts verschenken!
Viele Grüße
Hallo,
du machst einfach eine steuererklärung und erhältst steuern zurück, weil bei dem geringen Gesamteinkommen weniger Steuer fällig wird - wenn du keine weiteren Einnahmen hast…
Viel Erfolg!
Roger
Hallo,
wenn du nicht mehr als 8006€ zu versteuerndes Einkommen im Jahr hast, also nach allem was du absetzen kannst, brauchst du keine Steuern zu zahlen. Du mußt natürlich eine Steuererklärung beim Finanzamtabgeben und erhältst die Steuern zurück.
Hallo, da hat deine Mutter recht. Du musst in 2014 eine Einkommensteuererklärung machen.
Jeder hat einen Freibetrag pro Jahr und auch bestimmte pauschale Abzugsbeträge (z.B. Werbungskostenpauschale). Von deinem Arbeitgeber bekommst du deine Lohnsteuerkarte zurück, und da stehen die wichtigsten Beträge als Summe drauf. Das Formular kannst du überall im Internet runterladen. Versuche es einfach, dann kannst du dich einlernen und du lernst wirklich was für das Leben. So habe ich auch mal angefangen und von Jahr zu Jahr wird dir einiges klarer. Freue dich aber nicht zu früh, du bekommst nur Steuern zurück, keine Krankenkassen- oder Arbeitslosenbeiträge. Siehe hier die Steuertabellen (für dich die Grundtabelle) http://www.einkommenssteuertabelle.de/
Viel Erfolg
Hallo,
für 2013 wird Dein Bruttolohn insgesamt keinen Lohnsteuerabzug notwendig machen.
Ab 2014 kannst Du dann über eine Steuererklärung einen Teil Deiner Steuern zurückholen.
Beste Grüße
Da Du einen Steuerfreibetrag von 8130 € für das Jahr 2013 hast und bei dem Ferienjob eien Pauschalsteuer und beim Lehrlingsentgeld eine Lohnsteuer abgezogen wird, kannst du Dir diese vollständig bei der Steuererklärung für 2013 zurückholen. Du bekommst sie also wieder vom Finanzamt erstattet, wenn Du eine Steuererklärung machst. Für 2014 liegt dann der Steuerfreibetrag nochmals 224 € höher. Das heist das dann 8354 € zu versteuerndes Einkommen einkommenssteuefrei sind.
Hallo,
ja das stimmt. Einfach eine Einkommensteuererklärung für ein abgelaufenes Jahr machen. Vordrucke gibt es beim Finanzamt oder online unter www.elster.de.
MfG
Sven Duwe
Schau mal ins Örtliche und suche nach Lohnsteuer-Beratungsstellen,
bei Gewerkschaften oder wenn du in deinem Netzwerk jemand hast, der im Industriebetrieb in der Lohnabteilung arbeitet.
Noble Firmen nehmen den Jahresausgleich bei der Dezember-Gehaltsabrechnung vor.
Du hast ja kein volles Jahr gearbeitet, deshalb dürfte alles vergütet werden, oder?
Nimm das selber in die Hand, es lohnt sich für 1 oder 2 Abendesse allemal.
viel Glück,
DB