ich fang am 01.03.13 mit meinem studium an (neben dem Beruf).
Ich weiß das man gewisse Ausgaben steuerrechtlich geltend machen kann á la Büro / Bücher etc.
Nun zu meiner Frage: Kann ich bereits anfangen Besorgungen / Bestellungen zu tätigen, die ich dann dennoch absetzen kann? oder sollte ich warten bis zum 01.03. ?
Hallo,
das ist eine Frage der Beweisführung gegenüber dem Finanzamt. Also Aufwendungen die sich dem Studium eindeutig zuordnen lassen, stellen kein Problem dar. Diese können auch vorab entstanden sein (z.B. Studiengebühren, Fachbücher)
Problematischer ist es bei Aufwendungen die sich nicht eindeutig zuordnen lassen (z.B. Laptop, Kosten für Kopien oder ähnliches). Das Finanzamt könnte hier Argumentieren, dass die Aufwendungen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen. Hier empfiehlt es sich bis zum Studienbeginn zu warten.
Gruss
die Einkommenssteuer ist im Prinzip eine Jahressteuer d.h. alles was in einem Jahr an Einnahmen und evtl. Kosten entsteht wird diesem Jahr zugerechnet.
Es gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip.
Also, wenn die Ausgaben anfallen bevor die Maßnahme beginnt macht es nichts aus.
da Du sämtliche Ausgaben die in Zusammenhang mit Deinem Studium in dem Jahr, in dem sie tatsächlich anfangen absetzen kannst, kannst Du auch schon jetzt anfangen die Bücher und sonstiges für Dein Studium anzuschaffen.
Bedenke aber bitte, dass Du nur dann steuerliche Vorteile hast, wenn Du auch während Deines Studiums im Jahr 2013 Steuern bezahlst !!
Wenn Du 2013 keine Steuern zahlen musst, kannst Du auch nichts absetzen bzw. eine Steuerrückzahlung erwarten.
Hallo,
also ich sehe da keine Probleme, Besorgungen für ein anstehendes Studium jetzt schon zu tätigen, da der enge zeitliche Zusammenhang gegeben ist. Und das ist ja, was gefordert ist, die Ausgaben müssen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Studium stehen.
Hinsichtlich des Ansatzes der Aufwendungen bei der Einkommensteuererklärung 2012 muss aber auch die Frage geklärt werden, ob es sich um „Fortbildungskosten“ (= Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder um „Ausbildungskosten“ (Ansatz als Sonderausgaben mit Höchstbetrag) handelt. Schauen Sie mal unter diesen beiden Stichworten im Internet nach, damit da kein Lapsus passiert.
Gutes Gelingen
Barbara
es kommt darauf an. Also alles war fuer das neue Studium sinnvoll ist und dem Studium direkt auch dient, ist absetzbar, s. B. Buecher, Schreibartikel,
Sportutensilien wenn man Sport treibt, Kontaktlinsen ebenso usw. es mujss jeweils auf das Studium beziehen.
Ja, dann viel Erfolg. Einrichtung, aber angemessen.
Postman5
Sie können schon jetzt Ihre dafür notwendigen Besorgungen und Bestellungen tätigen und die Belege/Nachweise dafür sammeln. Es muss nur ersichtlich sein, dass Ihre Einkäufe für Ihr Studium war (z.B. Fachbuch mit entsprechendem Titel, etc.)