Steuer Kanada?

Hallo Steuerexperten,

ich habe da mal eine fiktiven Fall.

AN arbeitet für kanadische NL einer Deutschen Fa. Vertrag ist mit kanadischen Fa. abgeschlossen.

Seuer wird bezahlt in Kanada, Steuererklärung wird von Fa. erledigt. Steuerbescheid kommt fristgerecht ohne Beanstandung. Das für 3 Steuererklärungen. Nun kommt vom FA aus Kanada direkt eine Nachforderung in erheblicher Höhe, wegen Nachversteuerung von steuerfreien Bezügen. Vermutlich hat die Fa. Bezüge steuerfrei gezahlt, die nach kan. Steuerrecht zu versteuern sind.
Die Fa. sagt der Steuerberater kümmert sich um Alles, kein Problem.

Nun kommt für den AN aber eine weitere Mahnung.

Was sollte der AN tun?

Kann Er sich auf die zusicherung der Fa. berufen, dass die die Kosten tragen? Oder ist so eine schriftliche Äußerung von der kanadischen Personalabteilung nichts wert? Die kanadische NL wird vermutlich demnächst geschlossen. Könnte der AN sich gegebenenfalls an die Mutterfirma in DE halten?

Muss der AN die Steuernachzahlung leisten?

Welche Risiken bestehen, sollte der AN der Aufforderung der kanadischen Steuerbehörde nicht nachkommen?

Besteht bei einem Doppelbesteuerungsabkommen die Gefahr, das die Steuer in DE einbehalten wird? Oder vom FA in DE berücksichtigt wird?

Die Steuererklärungen von DE sind ja auch betroffen, wenn es zu einer erheblichen Steuernachzahlung kommt.

Müsten dann gegen die deutschen Steuererklärungen der letzten 3 Jahre Einspruch eingelegt werden?

Kennt jamand einen Steuerfachmann für kanadisches Steuerrecht in Deutschland?

Fragen über Fragen

Gruß vom

Canadier

Hi,

AN arbeitet für kanadische NL einer Deutschen Fa. Vertrag ist
mit kanadischen Fa. abgeschlossen.

Dann ist der Lohn in Kanada zu versteuern. In Deutschland wird er als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt angesetzt, wenn in Deutschland weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt (also Wohnsitz in D).

Seuer wird bezahlt in Kanada, Steuererklärung wird von Fa.
erledigt. Steuerbescheid kommt fristgerecht ohne Beanstandung.
Das für 3 Steuererklärungen. Nun kommt vom FA aus Kanada
direkt eine Nachforderung in erheblicher Höhe, wegen
Nachversteuerung von steuerfreien Bezügen. Vermutlich hat die
Fa. Bezüge steuerfrei gezahlt, die nach kan. Steuerrecht zu
versteuern sind.
Die Fa. sagt der Steuerberater kümmert sich um Alles, kein
Problem.

Nun kommt für den AN aber eine weitere Mahnung.

Was sollte der AN tun?

nochmal mit der kandischen Firma Kontakt aufnehmen.

Kann Er sich auf die zusicherung der Fa. berufen, dass die die
Kosten tragen? Oder ist so eine schriftliche Äußerung von der
kanadischen Personalabteilung nichts wert? Die kanadische NL
wird vermutlich demnächst geschlossen. Könnte der AN sich
gegebenenfalls an die Mutterfirma in DE halten?

Diese Fragen haben mit Steuerrecht überhaupt nichts zu tun.

Muss der AN die Steuernachzahlung leisten?

Im Zweifel ist er Adressat der Nachforderung. Steht was über die Steuertragung im Vertrag?

Welche Risiken bestehen, sollte der AN der Aufforderung der
kanadischen Steuerbehörde nicht nachkommen?

Ich würde die informieren, dass geklärt werden soll, ob der Arbeitgeber es übernimmt.

Besteht bei einem Doppelbesteuerungsabkommen die Gefahr, das
die Steuer in DE einbehalten wird? Oder vom FA in DE
berücksichtigt wird?

nee, Besteuerungsrecht hat Kanada. Deutschland nur Progressionsvorbehalt.

Die Steuererklärungen von DE sind ja auch betroffen, wenn es
zu einer erheblichen Steuernachzahlung kommt.

Kanadische Steuer wirkt sich auf die deutsche Steuerfestsetzung nicht aus.
Und es wäre ja möglich, dass nach deutschem Recht die Zulagen steuerfrei waren. Bei der Ermittlung der Höhe der Progressionseinkünfte wird nur das deutsche Steuerrecht angewendet.

Müsten dann gegen die deutschen Steuererklärungen der letzten
3 Jahre Einspruch eingelegt werden?

nee, wozu auch

Kennt jamand einen Steuerfachmann für kanadisches Steuerrecht
in Deutschland?

Da das keine steuerrechtliche Frage ist, erzeugt dies nur Kosten. Im übrigen kann die kanadische Firma sicher einen Fachmann nennen, der bei der kanadischen Steuer weiterhilft. Übernehmen sie die Kosten, haben sie ja auch ein Interesse die Steuerfestsetzung noch zu vermindern.

Schöne Grüße
C.