Hallo Steuerexperten,
ich habe da mal eine fiktiven Fall.
AN arbeitet für kanadische NL einer Deutschen Fa. Vertrag ist mit kanadischen Fa. abgeschlossen.
Seuer wird bezahlt in Kanada, Steuererklärung wird von Fa. erledigt. Steuerbescheid kommt fristgerecht ohne Beanstandung. Das für 3 Steuererklärungen. Nun kommt vom FA aus Kanada direkt eine Nachforderung in erheblicher Höhe, wegen Nachversteuerung von steuerfreien Bezügen. Vermutlich hat die Fa. Bezüge steuerfrei gezahlt, die nach kan. Steuerrecht zu versteuern sind.
Die Fa. sagt der Steuerberater kümmert sich um Alles, kein Problem.
Nun kommt für den AN aber eine weitere Mahnung.
Was sollte der AN tun?
Kann Er sich auf die zusicherung der Fa. berufen, dass die die Kosten tragen? Oder ist so eine schriftliche Äußerung von der kanadischen Personalabteilung nichts wert? Die kanadische NL wird vermutlich demnächst geschlossen. Könnte der AN sich gegebenenfalls an die Mutterfirma in DE halten?
Muss der AN die Steuernachzahlung leisten?
Welche Risiken bestehen, sollte der AN der Aufforderung der kanadischen Steuerbehörde nicht nachkommen?
Besteht bei einem Doppelbesteuerungsabkommen die Gefahr, das die Steuer in DE einbehalten wird? Oder vom FA in DE berücksichtigt wird?
Die Steuererklärungen von DE sind ja auch betroffen, wenn es zu einer erheblichen Steuernachzahlung kommt.
Müsten dann gegen die deutschen Steuererklärungen der letzten 3 Jahre Einspruch eingelegt werden?
Kennt jamand einen Steuerfachmann für kanadisches Steuerrecht in Deutschland?
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Gruß vom
Canadier