Steuer kind

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bezüglich Kindergartenkosten.

Wir sind Doppelverdiener und haben einen 3jährigen Sohn, der seit diesem Jahr in den Kindergarten geht. Wir zahlen 210 € monatlich.
Jetzt wurde mir angeraten, diese Kosten durch den Arbeitgeber tragen zu lassen, wodurch darauf keine Sozialabgaben etc. zu leisten seien.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es da?
  2. Was könnten wir steuerlich geltend machen?
  3. Wie sehen die Konsequenzen/Unterschiede aus?

Da wir gebaut haben, ist trotz Doppelverdienens das monatliche Geld sehr knapp.

Vielen Dank für die Mühe!

Katrin

Hallo,

grundsätzlich sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Rahmen der Einkommensteuer geltend zu machen (§9c EStG) Die Aufwendungen können hier bis zu 2/3 wie Sonderausgaben / Werbugskosten abgezogen werden.

Der Arbeitgeber kann diese tatsächlichen Kosten übernehmen. Dafür wird eine entsprechende Rechnung benötigt. Dieses gilt dann steuerlich als sog. Sachbezug und ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und ist in der Regel die günstigste Variante.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Matisheck

Danke für die schnelle Antwort!
Katrin

Hallo,

grundsätzlich sind die Kosten für die Kinderbetreuung

im

Rahmen der Einkommensteuer geltend zu machen (§9c

EStG) Die

Aufwendungen können hier bis zu 2/3 wie Sonderausgaben

/

Werbugskosten abgezogen werden.

Der Arbeitgeber kann diese tatsächlichen Kosten

übernehmen.

Dafür wird eine entsprechende Rechnung benötigt.

Dieses gilt

dann steuerlich als sog. Sachbezug und ist lohnsteuer-

und

sozialversicherungsfrei und ist in der Regel die

günstigste

Variante.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Matisheck