Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich Kindergartenkosten.
Wir sind Doppelverdiener und haben einen 3jährigen Sohn, der seit diesem Jahr in den Kindergarten geht. Wir zahlen 210 € monatlich.
Jetzt wurde mir angeraten, diese Kosten durch den Arbeitgeber tragen zu lassen, wodurch darauf keine Sozialabgaben etc. zu leisten seien.
- Welche Möglichkeiten gibt es da?
- Was könnten wir steuerlich geltend machen?
- Wie sehen die Konsequenzen/Unterschiede aus?
Da wir gebaut haben, ist trotz Doppelverdienens das monatliche Geld sehr knapp.
Vielen Dank für die Mühe!
Katrin
Hallo,
grundsätzlich sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Rahmen der Einkommensteuer geltend zu machen (§9c EStG) Die Aufwendungen können hier bis zu 2/3 wie Sonderausgaben / Werbugskosten abgezogen werden.
Der Arbeitgeber kann diese tatsächlichen Kosten übernehmen. Dafür wird eine entsprechende Rechnung benötigt. Dieses gilt dann steuerlich als sog. Sachbezug und ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und ist in der Regel die günstigste Variante.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Matisheck
Danke für die schnelle Antwort!
Katrin
Hallo,
grundsätzlich sind die Kosten für die Kinderbetreuung
im
Rahmen der Einkommensteuer geltend zu machen (§9c
EStG) Die
Aufwendungen können hier bis zu 2/3 wie Sonderausgaben
/
Werbugskosten abgezogen werden.
Der Arbeitgeber kann diese tatsächlichen Kosten
übernehmen.
Dafür wird eine entsprechende Rechnung benötigt.
Dieses gilt
dann steuerlich als sog. Sachbezug und ist lohnsteuer-
und
sozialversicherungsfrei und ist in der Regel die
günstigste
Variante.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Matisheck