angenommen ein Student arbeitet auf kurzfristiger Basis (also max. 50 Tage im Jahr).
Er verdient im Juni 100 Euro und in Juli 450 Euro.
Das Gehlt für Juni wird ohne Abzüge überwiesen. Vom Juli-Gehalt gehen noch Abzüge (etwa 50 Euro) runter.
Ist das so korrekt?
Der Student soll dann am Jahresende mit seiner Lohnsteuerkarte die Steuererklärung machen.
An sich ist das ja kein Problem, aber für einen zweistelligen Betrag (das Gehalt war nur einmalig so hoch) ist das doch recht aufwändig.
Gibt es da noch andere Möglichkeiten?
was wurde denn hier einbehalten? ich gehe davon aus, das hier KEINE lohnsteuer einbehalten wurde sondern sozialversicherungsabgaben… diese können NICHT im rahmen einer steuererklärung „zurückgeholt“ werden.
was wurde denn hier einbehalten? ich gehe davon aus, das hier
KEINE lohnsteuer einbehalten wurde sondern
sozialversicherungsabgaben… diese können NICHT im rahmen
einer steuererklärung „zurückgeholt“ werden.
Seit wann werden für eine kurzfristige Beschäftigung Sozialabgaben fällig???
Eine kurzfristige Beschäftigung muß nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden, sondern kann pauschal mit 25% abgegolten werden. Ist eine Vereinfachung für Dich, allerdings nicht von Vorteil, wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Außerdem kannst Du Dir die Pauschalsteuer nicht über die Steuererklärung zurückholen. Dies ist nur für Steuern möglich, die über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden. Wahrscheinlich ist es in Deinem Fall besser, eine Lohnsteuerkarte abzugeben (falls die Abzüge für Sozialversicherungen nicht zu hoch werden), weil Du Dir alle Steuerabzüge später zurückholen kannst. Vorausgesetzt die Einkünfte liegen nicht über ca.7.600 Euro (bei Verheirateten das Doppelte).
Seit wann werden für eine kurzfristige Beschäftigung
Sozialabgaben fällig???
hi,
ja du hast recht, aber wo wird der arbeitgeber eher einen fehler machen? bei den abgaben als solche in EUR&Ct, die eh im PC errechnet wird oder bei den basis-daten? hier denke ich an LSt-Klasse und SV-Schlüssel.
wenn da nix vorlag, ist der arbeiter schnell st-klasse VI und voll-SV…
örks! dieses geheimnis kann nur der fragende lösen, indem er seine gehaltsabrechnung nimmt und liest. ansonsten hilft nur die zauberkugel, meine ist letztens kaputt gegangen als ich den neuen bundesfinanzminister abfragte!
danke für eure Antworten.
Also ich habe am Anfang der Beschäftigung meine Lohnsteuerkarte angegeben.
Eine Gehaltsabrechnung habe ich bisher nie bekommen, aber das Gehalt stimmt auf den Cent genau. Habe ich ein Recht auf eine monatliche Abrechnung?
Mein bisheriges Einkommen liegt deutlich unter der Grenze von 7200 Euro.
Meine Arbeitgeberin meinte, dass ich am Jahresende mit der Lohnsteuerkarte die Steuererklärung machen muss und die Steuern zurückbekomme. Das WIE ist auch nicht das Problem. Doch stört es mich, dass ich wegen den paar Kröten extra eine Steuererklärung machen muss. Kann man das nicht anders regeln? Verzichten will ich auf die Rückzahlung jedoch nicht