Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit letztes Jahr mit einem Ausländer verheiratet (eingetragene Lebenspartnerschaft). Ich weiß das ich 8000 Euro steuerlich absetzen kann wenn mein Partner kein Einkommen hat. Kann ich aber auch Kosten für Sprachkurse, Kosten der Eheschließung, Krankenversicherung steuerlich absetzen.
Vielen Dank für eure Antworten.
R.P.
Hallo,
Ausgaben sind in der Regel nur steuerlich abzugsfähig, wenn diese mit laufenden oder zukünftigen zu versteuernden Einnahmen zusammenhängen. Z.B. Fortbildungslehrgänge aufgrund eines Angestelltenverhältnisses. Aufwendungen (Zinsen, u.a.), die als Folge aus der Vermietung einer Wohnung entstehen, etc.
Ausnahme:
- Sonderausgaben (z.B. Kranken-, Unfall-, Haftfplicht-, Renten- u. Lebensversicherungen)
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Scheidung), die einem „zwangsläufig“ entstehen.
Alles andere fällt unter die private Lebensführung und ist steuerlich ohne Bedeutung und somit nicht absetzbar. (Sprachkurse aus privatem Anlass, Kosten Eheschließung; um bei deinen Beispielen zu bleiben.
Grüße
Jürgen
hallo,
versicherung können mit angegeben werden, kosten der eheschliessung nciht, sowohl aber die scheidungskosten. sprachkurs nur dann wenn es beruflich veranlasst ist und es sich nciht um ein grundkurs handelt.
gruß
sven
Hallo Herr Paul,
da muss ich leider passen.
Sorry.
Gruß