Steuer: Lohn in Österreich, Mieteinkünfte in Deutschland... beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Hallo,
man seinen aktuellen Wohnsitz als deutscher Staatsbüger in Österreich hat und dort Lohn aus unselbstständiger Arbeit erhält, zusätzlich aber in Deutschland Mieteinkünfte erhält, ist man dann beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtig?

Gelten bei einer beschränkten Steuerpflich (lediglich aus Mieteinkünften) Freibeträge? Oder unterliegen die gesamten Mieteinkünfte der Besteuerung in Deutschland, auch wenn sie unter 5.000,-- € pro Jahr liegen?

Habe schon versucht, im Internet etwas herauszufinden, bin aber leider nicht ganz schlau geworden aus den Erläuterungen, da diese sich immer auf Lohneinkünfte in Deutschland beziehen und nicht auf Mieteinkünfte.

Vielen Dabk für evt. Antworten.

Wenn du in D weder Wohsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du erstmal nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht ergibt sich, da du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hast, § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Freibeträge gibt es keine, es sei denn du optierst zur unbeschränkten Steuerpflicht in D nach § 1 Abs. 3 EStG, was aber an der 90%-Grenze scheitern dürfte.

Einkünfte unter 5.000 € sind übrigens nicht so wenig, oder meinst du Einnahmen? Von den Einnahmen wären ja noch die Werbungskosten (Zinsen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand etc.) abzuziehen. Sollten die Werbungskosten die Einnahmen aufzehren, kannst du natürlich erstmal die Steuererklärung bleiben lassen, es kann dir dann aber passieren, dass das Finanzamt dich auffordert. Und je länger in der Vergangenheit die Vorgänge liegen, desto schwieriger ist erfahrungsgemäß die Ermittlung. Außerdem hast du ja vielleicht ein Interesse, die Verluste feststellen zu lassen, um sie in künftigen Jahren verrechnen zu können.

Wenn du die Einkünfte in Deutschland nicht versteuerst, dann sind sie vermutlich in Österreich steuerpflichtig, umgekehrt wäre es jedenfalls so.

Fazit: Steuererklärung abgeben!

Danke!