Steuer machen?!?!? o.O

Halli hallo!
Ich hätte da mal eine, ne, tausende Fragen: Bis jetzt hat ein befreundeter Steuerberater immer meine Steuerabrechnungen gemacht, das tut er jetzt nicht mehr und ich hab sowas von keinen Plan!
Es geht um die Steuer 2012. Ich war 2012 Studentin und hatte einen kleinen Nebenjob (auf Gewerbeschein) mit dem ich aber weit unter jeglicher Grenze lag (habe 2012 insgesamt ca 2.000€ nebenher eingenommen). Muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen?? Und wenn ja in welcher Form und mit welchem Formular?
Und wer bekommt dann meine Steuererklärung für 2012, der Ort an dem ich damals gewohnt habe oder das Amt wo ich jetzt wohne (Bin seit 2012 3mal umgezogen, 2x in 2012)? Und bekommt man da einen Bescheid zugeschickt bevor man die macht und muss man auf den warten?

Besten Dank im Voraus

Hallo,

leider ich kann Ihnen nicht weiter helfen!!!
Es tut mir leid.

Hallo psychologin2013,

wenn Dein befreundeter Steuerberater seine Tätigkeit eingestellt hat, kannst Du Dir einen anderen Steuerberater suchen.

Günstiger ist das Programm „Elster“ des FA, das Du über CD beim FA erhälst oder Dir down-loaden kannst.

Es führt Dich durch Deine Steuererklärung.

Ich würde die Steuererklärung an das FA meines derzeitigen Wohnortes senden; wenn dies unzuständig, wird es diese weiterleiten.

Die Erklärung würde ich in jedem Fall abgeben, auch wenn es gegen Null geht.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

zuerst geben Sie eine evtl. Steuererklärung 2012 dort ab, wo Sie jetzt wohnen.

Die Frage ist, ob sich eine Steuererklärung für Sie überhaupt lohnt / oder ob Sie verpflichtend eine abgeben müssen.

Lohnen tut es sich nur wenn Sie Steuern „zurückbekommen“. Das bezweifle ich, da Sie als Studentin in der Regel mangels Einkommen (Gehalt, Vermietung etc.) keine Steuern zahlen.

Evtl. könnte ihr befreundeter Steuerberater eine Steuererklärung gemacht haben um Verluste aus dem Studium als sog. Ausbildungskosten (Miete, Studiengebühren, Lehrmaterial etc.) als sog. vorweggenommene Werbungkosten geltend zu machen. Dies hat den Vorteil, dass dieser Verlust mit späteren Einnahmen verrechnet wird und Sie dann Steuern sparen.
Allerdings fährt hier die Finanzverwaltung eine harte Linie und erkennt dies äußerst selten an.

Theoretisch müssen Sie für Ihr Gewerbe eine Steuererklärung abgeben. Da die Einnahmen bei ca. 2.000 € liegen und evtl. Ausgaben (Fahrtkosten, Bürokosten etc.) noch abgezogen werden kommt hier nichts raus.

Generell wirds erst ab ca. 9.000 € Einkommen intgeressant. Daher würde ich sagen, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen.