Steuer machen?!?!? o.O

Halli hallo!

Ich hätte da mal ein paar Fragen: Bis jetzt hat ein befreundeter Steuerberater immer die Steuerabrechnungen gemacht, das tut er jetzt nicht mehr und ich hab sowas von keinen Plan von sowas!
Also mal reeein hypothetisch: Eine Person war 2012 Studentin und hatte einen kleinen Nebenjob (auf Gewerbeschein) mit dem sie aber weit unter jeglicher Grenze lag und ca. 2.000€ in 2012 insgesamt nebenher eingenommen hat. Müsste sie dann überhaupt eine Steuererklärung machen?? Und wenn ja, in welcher Form?
Und wer bekäme dann diese Steuererklärung für 2012, der Ort an dem sie damals gewohnt hat oder das Amt wo sie jetzt wohnt? Und bekäme sie da einen Bescheid zugeschickt bevor sie die Erklärung macht und müsste sie auf den warten?

Besten Dank im Voraus

Moin,

und hatte einen kleinen Nebenjob (auf Gewerbeschein) mit dem

Bingo ! Jahresabschluß und Steuererklärung, evt. Umsatzsteuererklärung.

sie aber weit unter jeglicher Grenze lag und ca. 2.000€ in

Spielt keine Rolle. Ich habe schon Erklärungen gesehen, da standen nur Nullen drin.

Müsste sie dann überhaupt eine Steuererklärung machen??

Ja.

Und wenn ja, in welcher Form?

Auf Papier oder elektronisch (Mantelbogen, Anlage G, Anlage Vorsorgeaufwand, evt. mehr)

Und wer bekäme dann diese Steuererklärung für 2012, der Ort an dem sie damals gewohnt hat oder das Amt wo sie jetzt wohnt?

Ich würde es dahin schicken, wo der Steuerplfichtige jetzt wohnt.

Und bekäme sie da einen Bescheid zugeschickt bevor sie die Erklärung macht

Wie soll das gehen ?

und müsste sie auf den warten?

Nicht warten. Da die Erklärung bis zum 31.05 hätte abgegeben werden müssen, schnellstens Fristverkängerung beantragen oder von StB beantragen lassen.

Gruß

Nordlicht

=HALLO()

Die Studentin sollte prüfen, ob sie Ausbildungskosten geltend machen kann, wenn sie vor dem Studium schon eine erste Ausbildung absolviert hat (Bachelor? Lehre?). Dann kann sie einen schönen Verlustvortrag basteln und spart später mal Steuern.

Nicht warten. Da die Erklärung bis zum 31.05 hätte abgegeben
werden müssen, schnellstens Fristverkängerung beantragen oder
von StB beantragen lassen.

Immer mit der Ruhe. Die Abgabefrist ist eine höchst theoretische Frist, insbesondere wenn keine Steuern anfallen.

=TSCHÜSS()

1 Like