habe mal folgende frage.
habe mich am anfang des jahres selbständig gemacht. meine auftraggeber können mir schon aufträge bis zum nächsten jahr um diese zeit zusichern. jetzt wollen mein kollege ( hat sich auch am anfang des jahres selbständig gemacht) und ich uns nach einem transporter umsehen, da ja weitere einnahmen gesichert sind und unsere privatwagen auch schon ganz schön gelitten haben.
mein kollege war gestern bei unserer steuerberaterin. die hat ihm geraten bis zum neuen jahr zu warten. dann könnte man sich wohl die mwst. wiederholen. sind ja diese jahr noch kleinunternehmer- also mwst befreit-
aber, wir arbeiten ja fast nur als subunternehmer. da gibt´s ja auch eine regelung, dass man die rechnung ohne mwst stellen kann.
kann ich mir dann überhaupt die mwst von dem transporter wiederholen?
wenn ja, wieviel kann man sich denn da wiederholen?
Die Regelung ist ganz einfach:
Wer mit der Umsatzsteuer arbeitet, kann sie auch als Vorsteuer ansetzen. Das gilt in beide Richtungen. Auch ein Kleinunternehmer, bin ich auch, kann auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Dann ist alles natürlich komplizierter und man sollte schon eine kaufmännische Ausbildung haben, sonst geht das schief. Ein Steuerberater alleine langt meistens nicht.
Wer sich hat befreien lassen, kann auch keine Steuer ansetzen.
MfG L.W.
euer Steuerberater wollte euch nur einen geldwerten Tip geben, denn die MWSt 19% macht bei einem PKW Kauf doch einiges aus. Jedoch muss man den Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer i.d.R. beantragt haben - deshalb Kauf erst nach 2010. Wenn Ihr dieses Jahr kauft, dann müsst Ihr den ganzen Preis zahlen und die Vorsteuer (19%) könnt Ihr nicht geltend machen. Sprecht das nochmal mit Eurem Steuerberater durch - das kann sich lohnen.
gutes Gelingen !
Hallo Daniel, soweit mir bekannt ist, kann man nur Vorsteuern geltend machen, wenn man auch Umsatzsteuern nachweist - also Umsatzsteuerpflichtig ist. Liebe Grüße Ilona
da ist ein bisschen was durcheinander. Wenn du Kleinunternehmer bist ( ich setzte mal voraus, dass du die Grenzen einhältst ), dann kannst du auch keine Vorsteuer gelten machen. Vereinfacht gesgt: Wer keine Umsatzsteuer zahlt, bekommt auch keine Vorsteuer. Eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Subunternehmer kenne ich nicht. Da meinst du wohl bereits die Kleinunternehmerregelung.
Fazit: Die Steuerberaterin hat Recht, sofern du ab dem nächsten Jahr auf die Kleinunternehmerreglung verzichtest bzw. die Grenzen überschreitest. Aber aufgepasst: wenn ihr den Transporter auf eine gemeinsame Rechnung kauft, ist er nicht für dein Unternehmen. Dann kannst du ihn auch im nächsten Jahr nicht ansetzten