Steuer Mini Job

Hallo,

Beispiel: man hat eine Haupt Beschäftigung (Steuerklasse 3) , und dazu einen Mini Job den man nur ein Monat ausgeübt hat (Verdienst 140€), aber dieser Mini Job wurde nicht über eine Pauschalversteuerung angemeldet.

Frage: a.) Wird dann die Hauptbeschäftigung auf Steuerklasse 6 Hochgestuft?
b.) Wenn ja, nur für den Monat, wo man diese Beschäftigung ausgeübt hat, oder für den ganzen Jahr?
c.) Kann man die Anmeldung noch Rückgängig machen, und eine Pauschale Versteuerung wählen, wenn die Anmeldung erst von Vormonat war?
danke im Voraus

d: Wie wurde denn der Minijob nun abgerechnet? Liegt schon eine Abrechnung vor?
Der AG wird im Zweifel nach der 6 abrechnen müssen. Der kann nicht einfach die Angaben bei einem anderen AG ändern.
Das Ganze kann noch mit einem neuen Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale korrigiert werden.

Angenommen, eine Abrechnung liegt vor, der Feld für die Steuerklasse ist Frei, aber der Feld für die Steuer ID ist nicht frei (das heißt doch, dass es keine Pauschale Versteuerung gewählt wurde… oder?)

„Der AG wird im Zweifel nach der 6 abrechnen müssen. Der kann nicht einfach die Angaben bei einem anderen AG ändern.“ - Wenn ja, nur für den Monat, wo man diese Beschäftigung ausgeübt hat, oder für den ganzen Jahr?

Wenn du zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hast, wird durch das Elstam-Verfahren das Beschäftigungsverhältnis, für das der Arbeitgeber zuerst die Merkmale abruft, mit deiner „richtigen“ Steuerklasse abgerechnet, also 1 bis 5. Das nächste (das kann auch dein Hauptjob sein) bekommt dann die 6. Das liegt an der Reihenfolge und kann bitter sein. Dagegen könnte man im Vorfeld eine Sperre bei Elstam machen lassen, dass der Minijob-Arbeitgeber keine Elstam-Daten bekommt, dann würde dieser mit der 6 abrechnen müssen.

Das passt schon. Wenn in der Steuerklasse nichts steht und auch keine Steuer abgezogen wurde, wird der Minijob mit Pauschalsteuer abgerechnet. Die Steueridentifikationsnummer wird trotzdem benötigt, um die 2% Pauschalsteuer zuordnen zu können.

Guten Tag!

Bis 450 Euro/ monatlich muss man(n)/ Frau nichts unternehmen. Muß auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Egal ab der „Arbeitgeber“ des Mini-Jobs dies gemeldet hat oder auch nicht.

Grüße,

David

Das ist falsch. Wenn der AG den Minijob über die ElStAm mit Steuerklasse 6 abrechnet, was nebenbei bemerkt ziemlich blödsinnig wäre, erscheint der Minijob natürlich auch in der ESt.-Erklärung.

Data

Moin!

Streite mich ungern. Ich" LEBE" das Geschriebene. Nach persönlicher Rücksprache mit dem Finanzamt.

Mir ist bekannt, daß sich mit diesem Thema auch alle Steuerprogramme sehr, sehr schwer tun.

Wie gesagt: Persönlich fragen…

Und, liebe Data, sie bestätigen es ja auch in Ihrem zweiten Satz.

Freundiche Grüße aus Hessen!

David

Wie macht man den diese Sperre?

Aus dem Kopf weiß ich das nicht (sowas kommt ja auch selten vor), aber googel mal „Elstam Arbeitgeber sperren“, da solltest du die Infos finden.

Man will aber was unternehmen, wenn die mit Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
Falls sie tatsächlich mit Steuerklasse VI abgerechnet wurden.

Wie wirkt sich das ganze auf die Einkommenssteuererklärung ? Wie wird dann die Hauptbeschäftigung abgerechnet? Mit Klasse 6 für ganzes Jahr, oder nur für den Monat wo dieses Mini Job ausgeübt wurde?

Nein, die Steuerklasse 6 wird einfach deswegen genommen, weil der Zweit-Arbeitgeber nicht weiß, was der Arbeitnehmer beim ersten Arbeitgeber verdient, und deswegen wird da vorsichtshalber mit dem höchsten Steuersatz abgerechnet. Du könntest ja hauptberuflich Chef von Aldi, Pfalzgraf, Bundestrainer oder sowas sein.

Bei der Einkommenssteuererklärung wird das (Steuer-)Einkommen vom Zweitjob zur der Hauptbeschäftigung einfach dazu gezählt und mit dem entsprechenden - vermutlich deutlich niedrigeren - Steuersatz abgerechnet, alles in der Steuerklasse der Hauptbeschäftigung. Man kriegt also höchstwahrscheinlich Steuern erstattet.

Natürlich nur dann, wenn tatsächlich nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.

Nein, die Steuerklasse 6 wird deswegen genommen, weil es so im Gesetz steht.

Steuerklassen spielen bei der Ermittlung der Einkommensteuerschuld keine Rolle.
Deswegen ist diese Aussage

ziemlich verwegen.

Data

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Okay, nochmal langsam.

Wenn der Minijob nur einen Monat bestand und mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde (was ja gar nicht sicher ist), gilt die Steuerklasse 6 auch nur für diesen einen Monat.
Sollte der AG des Minijobs so dämlich gewesen sein, den Minjob als Hauptarbeitgeber zu melden, und nur dann, wird der Hauptjob vom Finanzamt auf Steuerklasse 6 umgeschlüsselt.

Am Besten ist es, wenn du deine Lohnabrechnung, natürlich mit den persönlichen Daten geschwärzt (Name, SV-Nummer, Bankverbindung usw.) hier einmal kurz hochlädtst. dann kann man mehr dazu sagen. Ich glaube, dass du dir hier ganz viele Gedanken über ungelegte Eier machst. Ich schau mir die Abrechnung an und dann sehen wir weiter, okay?

Data

Das ist nett. Aber es nutzt den Fragestellern hier genau gar nichts, weil Deine persönlichen Abenteuer ganz einfach nicht als allgemeine Rechtsnorm nicht wirklich anerkannt sind. Und Du nicht das Hintergrundwissen hast, den Unterschied zu erklären. Wie man an Deiner für den Fall hier leider völlig falschen Antwort deutlich erkennen kann.

Und das hat genau gar nichts mit ‚streiten wollen‘ zu tun.
Gruß
anf

"… die Steuerklasse 6 wird einfach deswegen genommen, weil der Zweit-Arbeitgeber nicht weiß, was der Arbeitnehmer beim ersten Arbeitgeber verdient, und deswegen wird da vorsichtshalber mit dem höchsten Steuersatz abgerechnet. "

Aber deswegen gibt es ja wohl dieses Gesetz.

Bezüglich Höhe der Einkommensteuerschuld spielen sie sehr wohl eine Rolle.
Hier ein Zitat aus der Seite steuerklassen.biz:
"Die Steuerklassen sind als Lohnsteuerabzugsmerkmal auf der Lohnsteuerkarte für die Höhe der Lohnsteuer besonders wichtig. "

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist dir ein Begriff?

Der Satz bzw. das Zitat ist genauso sinnfrei wie: Nachts ist es kälter als draußen.

Data

… ok. Dann habe ich wohl etwas falsch verstanden und bitte um Entschuldigung.
David

1 Like

Wenn das Einkommen ausschließlich aus Löhnen besteht, wie in dem Fall, von dem hier die Rede ist, kann ich den praktischen Unterschied nicht so ganz sehen.

Wenn es einen gibt, außer in der Bezeichnung, dann erkläre doch mal bitte.