Steuer nach Hochzeit

Hallo!

Angenommen ein Paar, er Festangestellter, bisher Steuerklasse 1 und sie, Studentin mit studentischem Aushilfsjob (ca 10 Prozent Abgaben), heiratet im November 2005.

Stimmt es, dass er, weil er dann ja in Steuerklasse 3 rutschen kann, die Steuervergünstigung für das komplette Jahr 2005 (also Januar bis November) rückwirkend erstattet bekommt?

Und was ist dann mit der steuerlichen Belastung der Frau? Muss sie dann ihr studentisches Gehalt (Betrag überschreitet nicht die „Kindergeldgrenze“) rückwirkend höher versteuern?

Für Antworten wäre ich SEHR dankbar!!

Beste Grüße! Detti

hallo,

zum ersten teil: ja, der splittingtarif (also das was die klasse III karte ausmacht) gilt dann für das ganze jahr.

zur frage zwei: die angaben sind zu ungenau. was für „job“ ist das? minijob wird gar nicht angegeben. und selbst wenn es ein job auf karte I ist, sollte die ggf. „mehrbelastung“ durch die erheblichere entlastung des vielverdieners ausgeglichen werden.

kann man bei erstellung der erklärung ja alles ausrechnen, sogar http://www.elster.de kann das.

gruss vom

showbee

Hallo showbee,

es handelt sich nicht um einen Minijob sondern um etwas mehr. Ich weiß nicht, ob man hier Zahlen nennen darf, aber der Verdienst liegt bei durchschnittlich 650 Euro pro Monat.

Wenn die Studentin jetzt ca 10 Prozent Abgaben zahlt, wieviel zahlt sie denn dann in Steuerklasse V?

Vielleicht ist auch noch wichtig zu wissen, dass die Studentin Anfang 2006 ein Kind erwartet?

DANKE!!

hallo,

zum ersten teil: ja, der splittingtarif (also das was die
klasse III karte ausmacht) gilt dann für das ganze jahr.

zur frage zwei: die angaben sind zu ungenau. was für „job“ ist
das? minijob wird gar nicht angegeben. und selbst wenn es ein
job auf karte I ist, sollte die ggf. „mehrbelastung“ durch die
erheblichere entlastung des vielverdieners ausgeglichen
werden.

kann man bei erstellung der erklärung ja alles ausrechnen,
sogar http://www.elster.de kann das.

gruss vom

showbee

Hallo detti,

nochmal zur Präzisierung: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die 10% „Abgaben“ keine Lohnsteuer enthalten, sondern dass es sich dabei um Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Sozialversicherung handelt?

Um zum Thema Steuerbelastung etwas sagen zu können, bleiben diese in der Regel (von seltenen Fällen, wo die Auswirkung auf den Sonderausgabenabzug eine Rolle spielt, mal abgesehen) außen vor.

Bei einer solchen Vergleichsrechnung wird das steuerpflichtige Jahresbrutto und ggf. anfallende Werbungskosten benötigt. Dann kann man schon ziemlich in die Nähe der voraussichtlichen Veranlagung kommen.

Aber, wie showbee sagt: Das kann Elster auch, dann muss man weniger Annahmen treffen und weniger Privatangelegenheiten veröffentlichen.

Schöne Grüße

MM

hallo,

bei http://www.kgo.de/steuerrechner.html gibt es einen steuerrechner, hier kannst du ja mal die 650 EUR eingeben und klasse V ausrechnen lassen.

die steuerbelastung beträgt von I --> V = 93,88 EUR mtl. (wenn man KiSt & SolZ dazu nimmt).

nun wäre zu berechnen, welchen vorteil der mann hat, wenn er I --> III geht. schon bei gehältern von 1600 EUR brutto pro monat lohnt sich das, da hier die monatliche ersparnis höher liegt, als die obigen „miese“.

spätestens wenn die frau im mutterschutz ist, also keine steuerpflichtigen einnahmen hat, lohnt es sich.

gruss vom

showbee

hallo,

zum ersten teil: ja, der splittingtarif (also das was die
klasse III karte ausmacht) gilt dann für das ganze jahr.

Nicht ganz richtig. In der Einkommensteuererklärung gilt der Splitting-Tarif natürlich das ganze Jahr. Für den Lohnsteuerabzug allerdings gibt es keine rückwirkende Korrektur. Die Überzahlung muss man sich durch die Veranlagung zurückholen.

Grüße

Steevvee

zur frage zwei: die angaben sind zu ungenau. was für „job“ ist
das? minijob wird gar nicht angegeben. und selbst wenn es ein
job auf karte I ist, sollte die ggf. „mehrbelastung“ durch die
erheblichere entlastung des vielverdieners ausgeglichen
werden.

kann man bei erstellung der erklärung ja alles ausrechnen,
sogar http://www.elster.de kann das.

gruss vom

showbee

Hallo,

was den Job der Studentin betrifft, nimm ich mal an dass das ein Aushilfsjob für Studenten ist, wo keine Sozialversicherungsabgaben oder Lohnsteuer (wenn unter ca. 800 €) an fallen, sondern es sich bei den 10 % um die progessiv berechneten Beiträge zur Rentenversicherung handelt. Weiß zwar die genaue Bezeichnung des Jobs nicht, aber hab so was während dem Studium auch gemacht, ist für die Arbeitgeber sehr lukrativ, da fast keine Lohnnebenkosten!!

Über den Rest hab ich leider keine Ahnung.