ein Ehepaar habe z.B. die Steuerklassen 4 und 4. Die Ehefrau verstürbe
Anfang des Jahres 2013.
Würde für die noch vorzunehmenden Steuererklärungen 2011 und 2012
das Einverständnis der Ehefrau zur Zusammenveranlagung unterstellt,
da sie ja nicht mehr unterschreiben kann?
Gilt dann für das volle Sterbejahr 2013 die Steuerklassenwahl weiter?
Wird auch für das volle Sterbejahr die Splittingtabelle angewendet?
Ab wann gilt für den Witwer eine neue (welche) Steuerklasse?
Und dann wieder nach Grundsteuertabelle?
ein Ehepaar habe z.B. die Steuerklassen 4 und 4. Die Ehefrau
verstürbe
Anfang des Jahres 2013.
Würde für die noch vorzunehmenden Steuererklärungen 2011 und
2012
das Einverständnis der Ehefrau zur Zusammenveranlagung
unterstellt,
da sie ja nicht mehr unterschreiben kann?
Für die Ehefrau unterschreibt der gesetzliche Nachfolger / unterschreiben die gesetzlichen Nachfolger. Oft ist dies einfach der Ehemann.
Gilt dann für das volle Sterbejahr 2013 die
Steuerklassenwahl weiter?
Ja.
Wird auch für das volle Sterbejahr die Splittingtabelle
angewendet?
Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen, hier Zusammenleben in 2013 bis zum Tod, mindestens 1 Tag vorlagen.
Ab wann gilt für den Witwer eine neue (welche) Steuerklasse?
Ab 01.01.201 5 , wenn die Voraussetzung für die Anwendung der Splittingtabelle in 2013 vorlagen.