Steuer nach Tod Ehefrau

Hallo,

ein Ehepaar habe z.B. die Steuerklassen 4 und 4. Die Ehefrau verstürbe
Anfang des Jahres 2013.

  • Würde für die noch vorzunehmenden Steuererklärungen 2011 und 2012
    das Einverständnis der Ehefrau zur Zusammenveranlagung unterstellt,
    da sie ja nicht mehr unterschreiben kann?
  • Gilt dann für das volle Sterbejahr 2013 die Steuerklassenwahl weiter?
  • Wird auch für das volle Sterbejahr die Splittingtabelle angewendet?
  • Ab wann gilt für den Witwer eine neue (welche) Steuerklasse?
    Und dann wieder nach Grundsteuertabelle?

Gruss, hemba

ein Ehepaar habe z.B. die Steuerklassen 4 und 4. Die Ehefrau
verstürbe
Anfang des Jahres 2013.

  • Würde für die noch vorzunehmenden Steuererklärungen 2011 und
    2012
    das Einverständnis der Ehefrau zur Zusammenveranlagung
    unterstellt,
    da sie ja nicht mehr unterschreiben kann?

Für die Ehefrau unterschreibt der gesetzliche Nachfolger / unterschreiben die gesetzlichen Nachfolger. Oft ist dies einfach der Ehemann.

  • Gilt dann für das volle Sterbejahr 2013 die
    Steuerklassenwahl weiter?

Ja.

  • Wird auch für das volle Sterbejahr die Splittingtabelle
    angewendet?

Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen, hier Zusammenleben in 2013 bis zum Tod, mindestens 1 Tag vorlagen.

  • Ab wann gilt für den Witwer eine neue (welche) Steuerklasse?

Ab 01.01.201 5 , wenn die Voraussetzung für die Anwendung der Splittingtabelle in 2013 vorlagen.

Und dann wieder nach Grundsteuertabelle?

Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Viiielen Dank! owT
.