Hallo,
ein Ehepaar habe z.B. die Steuerklassen 4 und 4. Die Ehefrau verstürbe
Anfang des Jahres 2013.
- Würde für die noch vorzunehmenden Steuererklärungen 2011 und 2012
das Einverständnis der Ehefrau zur Zusammenveranlagung unterstellt,
da sie ja nicht mehr unterschreiben kann? - Gilt dann für das volle Sterbejahr 2013 die Steuerklassenwahl weiter?
- Wird auch für das volle Sterbejahr die Splittingtabelle angewendet?
- Ab wann gilt für den Witwer eine neue (welche) Steuerklasse?
Und dann wieder nach Grundsteuertabelle?
Gruss, hemba