mal eine ganz allgemeine Frage.
Wenn man in einem „Steuerjahr“ einen Todefall hat, wie ist damit umzugehen. Soll heißen:
z.B.
Im Jahr 2025 stirbt Mann M. Seine Frau F müsste im Jahr 2026 die Steuererklärung für 2025 machen.
Wie ginge sie hier heran??
Welche Besonderheiten gäbe es etc. …?!?
Ich hoffe ihr versteht meine Frage
Sonst bitte nachbohren!
LG,
Horde
nein, die frage verstehe ich nicht.
ich mein: sie macht ihre steuererklärung und gibt an, daß der mann verstorben ist. punktum. nachweisbar ist das ja über toten- und erbschein.
Normalerweise muss die Steuererklärung von beiden Ehegatten unterschrieben sein, hier reicht die Unterschrift des überlebenden Ehegatten
Ansonsten sämtliche Beträge ganz normal eintragen, wie wenn der Verstorbene noch leben würde.
*lach* okay, Verwirrung
also ich meinte, ob die Frau bzw. der Hinterbliebene dann irgendwas beachten muss…Wie ist das z.B. mit dem Güterstand und so…
Oder die Bestattungskosten können doch glaueb ich sogar abgesetzt werden und und und…sowas meinte ich…
Wenn ein Verstorbener verheiratet war, wird die Einkommensteuererklärung vom überlebenden Ehgegatten wie sonst üblich ausgefüllt. Die Besteuerung erfolgt im Sterbejahr und im Folgejahr so, als hätte der Verstorbene das ganze Kalenderjahr gelebt.
Oder die Bestattungskosten können doch glaueb
ich sogar abgesetzt werden und und und…sowas meinte ich…
Bestattungskosten können nur abgesetzt werden, wenn sie den Wert des Nachlasses übersteigen.
Es kann aber sein, dass erheblich Kosten für Ärzte, Krankenäuser, Apotheken angegfallen sind. Das wären dann plus Fahrten und plus ggf. Verpflegungspauschalen minus dem, was erstattet wurde: Außergewöhnliche Belastungen.