Steuer nachfristig

Hallo,

wenn man den 31.5. für die Abgabe der Einkommensteuererklärung/ Lohnsteuerjahreserklärung verpaßt hat, darf man ja noch nacherklären. Was passiert dann? Bußgeld? Gebühr? Garnix?

Danke und Gruß, Bernd

Servus,

üblicherweise passiert bei einer Abgabe vor dem 30.09. nichts weiter.

Ausnahmen (keine Bußgelder, sondern Verspätungszuschläge) kanns geben, wenn das FA bereits an die Abgabe der Steuererklärung erinnert hat, wenn die Erklärungen immer spät reinkommen, wenn die Veranlagung zu Nachzahlung führt etc.

Falls ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, kann man allemal schauen, ob ein Erlassantrag mit Verweis auf die späteren Fristen für Steuerpflichtige, deren Erklärungen durch einen StB erledigt werden, Erfolg hat.

Schöne Grüße

MM