Steuer nachzahlen wegen Elterngeld?

Ich höre ständig, dass es sein kann, dass man für das Jahr in dem man Elterngeld bekommen hat, Steuern nachzahlen muß.Mein Mann und ich haben im Mai 2010, als ich in Mutterschutz ging zu Steuerklasse 3/5 gewechselt.Vorher hatten wir 4/4.
Dann bekam ich bis August Mutterschaftsgeld und ab August Elterngeld bis Juni2011.
Kann es also sein, dass ich eventuell Steuern nachzahlen muß. Wenn ja, wie genau kommt es dazu?

Hi!

Also grundsätzlich kann es durchaus vorkommen, dass es auf Grund von Elterngeldzahlungen zu Steuernachzahlungen kommt. Bei der Steuerklasse IV hat man allerdings in der Regel nichts zu befürchten. Meine Frau und ich haben immer Steuerklasse IV/IV und erhalten jährlich hohe Steuerrückerstattungen (rund 2.000 Euro und höher und das trotz hohen Elterngeldbezuges. Ursache hierfür sind die hohen „Steuervorauszahlungen“ in Form von Lohnsteuerabzügen. Bei der Steuerklassenwahl III/V besteht folgendes Problem:

Derjenige, der Steuerklasse III gewählt hat, in den meisten Fällen der "Besser"verdienende (vermutlich bei Dir Dein Mann), hat lediglich einen relativ geringen Lohnsteuerabzug. In diesem Fall bleibt von vornherein mehr netto vom brutto übrig. Auf Grund des geringen Lohnsteuerabzuges und des gleichzeitigen Elterngeldbezuges, der sich auf den Steuersatz auswirkt (Progression; nicht zu unterschätzen) kommt es somit häufig zu Steuernachzahlungen, da in den meisten Fällen die Steuerklasse V dem „Nichtverdiener“ oder dem Geringverdiener (meistens der Frau) zugeordnet wird. In diesem Fall werden somit keine oder nur geringe Steurvorauszahlungen in Form des Lohnsteuerabzuges geleistet. Im Ergebnis kann es also zu Steuernachzahlungen kommen.

Wir bezahlen selbst lieber im Vorfeld mehr Lohnsteuer und erhalten dann jährlich hohe Steuererstattungen. Das ist aber reine Geschmackssache.

Im Vorfeld würde ich stest prüfen, ob es im Rahmen der Steuererklärung zu einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung kommt. Es gibt hierfür diverse kostenlose Einkommensteuerrechner über Google.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG und alles Gute noch für Dich und Deine Familie!

Ja, das ist sogar sehr wahrscheinlich, wenn nciht viel weiter abzusetzen ist.

Mutterschaftsgeld, AG-ZUschuß und Elterngeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. man zahlt keine Steuern darauf, der Steuersatz für dne rst steigt aber an. Somit hat man meist zuwenig Steuern gezahlt.

Hallo,
bis zum Mai haben Sie und Ihr Mann Steuern gezahlt. Danach nur noch Ihr Partner, da Sie ja in Mutterschutz und Elternzeit gegangen sind. Am Jahresende kommt dann die Steuererklärung. Hier wird geprüft, ob eine Nachzahlung fällig wird. In diesem Moment wird dann das Elterngeld zum Familieneinkommen dazu gezählt, dieses erhöht sich und es kommt evtl. zu einer Nachforderung.
Bsp.: Ihr gesamtes Jahreseinkommen nach Lohnsteuerkarte beträgt 30.000€. Sie müssen dann nach Splittingtabelle 2820€ Steuern zahlen. Diese Summe wird übers Jahr verteilt etwa vom Bruttolohn einbehalten. So - nun erhalten Sie noch zusätzlich 10.000€ Elterngeld. Das Finanzamt erkennt am Jahresende 30.000€+10.000€=40.000€ Jahresgehalt. Die Steuer beträgt dann lt. Splittintabelle 5402€. In diesem Fall käme es evtl. zu einer Nachzahlung, sofern Sie keine weiteren Abzüge (Werbungskosten, Fortbildungen etc.)geltend machen. Die Steuer berechnen können Sie unter www.abgabenrechner.de
Herzliche Grüße und Alles Gute, SAM

Hallo Erzieherin02,

je leider. Das ist ja der größte Schmuh!
Über die Progressionssteuer wird das Elterngeld nachträglich berechnet. Das wird so in etwa 1 Monats-Elterngeld sein. Tut das am besten gleich auf die Seite.
Falls es weniger ist, habt ihr was über. Das ist besser als Nachzahlen.

Für das gesamte Jahr werden die Einnahmen des Haushaltes, also das beider Partner zusammengerechnet. Leider gilt das Elterngeld als Einnahme! Davon werden die Steuern abgezogen, die bereits bezahlt wurden. Da vom Elterngeld nie Steuern abgeführt wurden muß das nachgezahlt werden.

Am Besten ihr füllt alles was nur möglich ist in euren Lohnsteuerjahresausgleich ein. Alle Versicherungen, Kontoführungsgebühren, Spenden, Werbungskosten, Arztkosten uns wenn es nur ein paar Euro sind…

Alles Gute

Lore

Theoretisch ist das möglich. Das Elterngeld selber ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem sog. „Progressionsvorbehalt“. Das heißt, es wird fiktiv Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, daraus wird der Steuersatz (prozentual) ermittelt. Dieser (höhere) Steuersatz wird dann auf Ihr tatsächliches Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.
Wenn Ihr Mann jetzt Steuerklasse III hat und das ganze Jahr gearbeitet hat, wird damit letztlich auch sein Steuersatz erhöht. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen.
Das ist zwar ärgerlich, aber politisch durchaus so gewollt.