Steuer-Nachzahlung 2011 nicht verständlich

2010 änderte mein Chef meinen 20-Std. Teilzeit-Vertrag in einen 30 Stunden Teilzeitvertrag um. Ich machte eine Steuererklärung mit dem Wiso-Steuerprogramm. War einfach und wir bekamen immerhin 162 Euro zurück. Da es so einfach war, mache ich auf den letzten Drücker die Erklärung für 2011! Ich habe alle Daten übernommen, hat sich ja ausser Gehalt nichts geändert. Ich habe alle Lohnsteuer- bzw. Verdienstbescheinigungen eingetragen bzw. geändert. Ich bin verheiratet, gemeinsam veranlagt, steuerklasse 3 und 5. Wir haben 2 Kinder - minderjährig und meinen Stief- seinen leiblichen Sohn, der studiert und bei seiner Mutter wohnt und bafög bekommt.
Jetzt kommt eine Nachzahlung von 1300 Euro raus -beim Programm. Ich habe einen -Jahres-Bruttolohn von 13.000 irgendwas, mein Mann 46.000 irgendwas. Wir zahlen doch schon das ganze Jahr Steuern…kann das sein oder habe ich einen Fehler gemacht… Sorry lange Frage…

Das liegt am Progressionsvorbehalt, je unterschiedlicher das Gehalt, um so höher die Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5, wenn der weit höher verdienende Klasse 3 hat.

2010 änderte mein Chef meinen 20-Std. Teilzeit-Vertrag in
einen 30 Stunden Teilzeitvertrag um. Ich machte eine
Steuererklärung mit dem Wiso-Steuerprogramm. War einfach und
wir bekamen immerhin 162 Euro zurück. Da es so einfach war,
mache ich auf den letzten Drücker die Erklärung für 2011! Ich
habe alle Daten übernommen, hat sich ja ausser Gehalt nichts
geändert. Ich habe alle Lohnsteuer- bzw.
Verdienstbescheinigungen eingetragen bzw. geändert. Ich bin
verheiratet, gemeinsam veranlagt, steuerklasse 3 und 5. Wir
haben 2 Kinder - minderjährig und meinen Stief- seinen
leiblichen Sohn, der studiert und bei seiner Mutter wohnt und
bafög bekommt.
Jetzt kommt eine Nachzahlung von 1300 Euro raus -beim
Programm. Ich habe einen -Jahres-Bruttolohn von 13.000
irgendwas, mein Mann 46.000 irgendwas. Wir zahlen doch schon
das ganze Jahr Steuern…kann das sein oder habe ich einen
Fehler gemacht… Sorry lange Frage…

hi - danke für die Antwort. Hab grad was falsches geschrieben. 2010 hatte ich ein Jahresgehalt von 3000 sowieso (hate bis Okt. nur 400 Euro-Job), mein Mann 46.000 dings - da war der Unterschied doch noch größer…
2011 hatte ich dann das Jahreseinkommen von 13.000 und, Gehalt meines Mannes ist gleich geblieben. Ist das nicht alles sehr ungerecht? Ich hab doch eh nur die Hälfte meines Monatsgehaltes Netto in der Tasche - dank der Steuerklasse - und nun auch noch nachzahlen…
Naja, danke dir für deine Antwort

Ok, dann fangen wir das mal anders an. Ungerecht ist daran garnichts, weil:
Am Ende des Steuerjahres wird ALLES zusammengerechnet und daraus die Steuerschuld ermittelt und die ist unabhängig von jeder Steuerklassenwahl. Die Steuerklasse ist nur für die Erhebung direkt bei der monatlichen Auszahlung massgeblich, also ein sogenannter Steuerabschlag, bei Selbständigen gibt es deshalb eine Steuervorauszahlung. Will man eine STeuernachzahlung verhindern, wählt man die Kombination 4-4. Wählt man für den höherverdienen Partner die Klasse 5, zahlt man vorab zu viel. Aber am Jahresende ist immer alles gleich, deshalb ist man als Steuerklassenwähler 5-3 auch zu einer Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Differenzen kommen auch dadurch, dass bei Einkommen w. z. B. 46000 ein erhöhter STeuersatz ab bestimmten Grenzen eintritt, der aber durch die Wahl 5 erstmal manchmal nicht eintritt, bei dem niedrigen Einkommen sowieso nicht. Die relative hohe Versteuerung bei 5 und niedrigem Einkommen kommt dadurch, dass hier keine Freibeträge (Ehegattensplitting) berücksichtigt werden, aber trotzdem der niedrigste STeuersatz (Prozent). Aber nochmal, am Ende wird alles zusammengefasst. Wenn ständig Steuer nachgezahlt werden muss, kann das Finanzamt sogar eine Vorauszahlung ansetzen. Ich bin auch nur Steuerzahler und kein Finanzbeamter, weil ich das so erkläre. Aber mathematisch ist es einfach so.

hallo aquarius,
danke noch mal - gut erklärt. Im Grunde genommen weiß ich das auch. Als ich freiberuflich gearbeitet habe, habe ich das ganze System auch so verstanden und aufgrund der vielen Voraus- und Nachzahlungen etc. das Gewerbe abgemeldet um wieder sozialvers.pflichtig zu arbeiten.
Hätte ich im Laufe des Jahres Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehabt, so dass über 1000 Euro zuwenig Steuern gezahlt wurden - ist absolut nachvollziehbar. Aber wenn alle Einnahmen korrekt angegeben und versteuert wurden, am Ende doch monatlich ca 100 Euro nach oder vorgezahlt werden sollen, dann verstehe ich es nicht und finde es trotz aller Argumente ungerecht.
Wenn ich nun eine Gehaltserhöhung bekomme, werden meine Steuerabzüge (unabhängig von der Steuerklasse) höher und am Ende muss ich noch mehr nachzahlen . Die Zusammenveranlagung von Eheleuten IST nicht zeitgemäß und daher wohl ungerecht. Da wird man doch als der Wenig-Verdiener praktisch verdonnert, weiterhin wenig zu verdienen. Ich verdiene Brutto 1400 Euro mehr als mit meinem 400 Euro-Job. Habe aber jetzt incl. Nachzahlung nur 400 Euro monatl. netto mehr auf meinem Konto.
Aber DU kannst ja nichts dafür…Sorry für´s Ausheulen. Bin nur gefrustet LG Lizzy

Hallo,

bei der Lohnsteuerkombination III und V kommt relativ häufig eine Nachzahlung, da bei der Klasse III des Mannes zu wenig einbehalten wird.

Leider sind Sie verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Ich würde daher die Erklärung entsprechend fertig machen und persönlich beim Finanzamt abgeben und in der zentralen Annahmestelle kurz beraten / durchschauen lassen ob ein Eintragungsfehler vorliegt.

Danke für die Antwort.
Ich habe die Erklärung schon fertig, und eine Besprechung beim FA mit dem zuständigen Sachbearbeiter… ich bin halt nur etwas entsetzt, dass die Nachzahlung so hoch ist
LG ThinLIzzy

Hallo,

schon merkwürig. War dein Mann 2010 schon mit in der Erklärung? Wurde das ganze Jahr 2010 mit 30 Std.- Vertrag gearbeitet? Wenn beides mit nein beantwortet wurde, dann wars sicher nen Eingabefehler. Grüße, Björn