Steuer nebenkostenabrechnung einreichen

hallo,

bei der steuererklärung wurden geschätzte nebenkosten angegeben, da die abrechnung noch nicht vorlag.

wenn die abrechnung vom vermieter eingegangen ist, was jetzt?
schicke man dem finanzamt einfach die nebenkostenabrechnung und die korrigieren die steuererklärung oder muss man ein formular ausfüllen??

gruß

Hi !

Da ganz offensichtlich ja der Steuerbescheid für das betreffende Jahr schon vorhanden ist, könnte man einfach dort die Telefonnummer ablesen und mal direkt mit seinen Sachbearbeiter sprechen. Möglicherweise ergibt sich ja aus der Differenz zwischen Schätzung und tatsächlichen Werten ein Betrag, der unter die Kleinbetragsregelung fällt und eine Änderung dürfte überhaupt nicht durchgeführt werden.

ODER

Der Sachbearbeiter verzichtet aus anderen Gründen auf eine Änderung des Bescheides, zumindest wenn man jetzt eigentlichen nachzahlen müßte.

ODER

wenn man mit einer Erstattung rechnet, legt man einfach dem für die Steuererklärung notwendigen Teil der BK-Abrg. ein Anschreiben bei, in welchem man erklärt, dass bisher die BK nur geschätzt waren, wann (genaues Datum) man die BK-Abrg. erhalten hat und dass diese nun als „Grundlagenbescheid“ anzusehen ist und daher um eine Änderung des Bescheides gebeten wird.

BARUL76

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Wo in der Einkommensteuererklärung wurden die Nebenkosten zur Miete angegeben?
Die eigene Wohnungsmiete einschließlich Nebenkosten ist nirgends steuerlich zu berücksichtigen.
Geschätzte Beträge gehören ohnehin nicht in die ESt-Erklärung, sondern nur tatsächlich gezahlte in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden.

(…) Nebenkosten ist
nirgends steuerlich zu berücksichtigen.

Aha… Und was ist mit den in den Nebenkosten enthltenen Handwerkerkosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen, die gem. § 35a EStG steuermindernd angesetzt werden können? Auch vom Mieter?

Geschätzte Beträge gehören ohnehin nicht in die
ESt-Erklärung, sondern nur tatsächlich gezahlte in dem Jahr,
in dem sie gezahlt wurden.

Aha, steht wo?