Hi !
Da ganz offensichtlich ja der Steuerbescheid für das betreffende Jahr schon vorhanden ist, könnte man einfach dort die Telefonnummer ablesen und mal direkt mit seinen Sachbearbeiter sprechen. Möglicherweise ergibt sich ja aus der Differenz zwischen Schätzung und tatsächlichen Werten ein Betrag, der unter die Kleinbetragsregelung fällt und eine Änderung dürfte überhaupt nicht durchgeführt werden.
ODER
Der Sachbearbeiter verzichtet aus anderen Gründen auf eine Änderung des Bescheides, zumindest wenn man jetzt eigentlichen nachzahlen müßte.
ODER
wenn man mit einer Erstattung rechnet, legt man einfach dem für die Steuererklärung notwendigen Teil der BK-Abrg. ein Anschreiben bei, in welchem man erklärt, dass bisher die BK nur geschätzt waren, wann (genaues Datum) man die BK-Abrg. erhalten hat und dass diese nun als „Grundlagenbescheid“ anzusehen ist und daher um eine Änderung des Bescheides gebeten wird.
BARUL76
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