Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kann mir jemand helfen bei folgenden fragen die sich mir stellen:
ich bin krankenpfleger und habe mit bereitschaftsdiensten ein gutes auskommen.
nebenbei bin ich Dj mit etwa 10 aufträgen im jahr, je auftrag 200,-€
ausserdem gebe ich auf honorar-basis unterricht in einer krankenpflegeschule, ca 350,-€ im ganzen jahr.
nun zu meiner frage:
ich weiss, dass es ein gewisses zusatzeinkommen geben darf, aber ich weiss erstens nicht was passiert wenn man dieses zusätzliche einkommen angibt!
zweitens: bis zu welcher höhe kann man etwas angeben, ohne das irgendwas passiert im bezug auf die steuer oder passiert immer etwas (z.b. erhöhte progressionsstufe) und was genau ändert sich dann für mich,
drittens: sollte ich unbedingt diese nebeneinkünfte komplett angeben oder kann man getrost diese verschweigen wegen geringfügigkeit
viertens: lohnt es sich, wenn ich die nebeneinkünfte angebe auch die ausgaben hierfür anzugeben oder erst ab dem erreichen einer bestimmten grenze bei den nebeneinkünften ?
vielen dank schonmal für die mühe
Hallo Martin leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen. In Sachen Lohnbuchhaltung und Einkommenssteuern kenne ich mich nicht aus. Sorry.
Hallo Martin,
ich bin keine Expertin, aber es gibt den Grundfreibetrag 8.004,-- (ledig) bzw, 16.008,-- (verh.). Vielleicht doch mal einen Steuerberater befragen.
Hast du bei deinem Arbeitgeber eine Erlaubnis für deine Nebenerwerbstätigkeit beantragt?
Lieben Gruß
Anja