Steuer: Penlerpauschale oder dop. Haushalt?

Hallo,

ich bin grade dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2012 zu machen. Eigentlich fehlt nur noch ein Eintrag, leider weiß ich nicht genau wo der hin muss. Und im Internet gibt es dazu bisher auch keinen Fall den ich gefunden habe, der passt.
Mein Problem sieht folgendermaßen aus:

Ich bin 35 Jahre, Bin von Beruf Beamter im Land NRW.
Ich wohne mit meiner Freundin und meiner Tochter (seit Januar 2012) in Berlin, bin jedoch dort nicht gemeldet, weder Erst- noch Zweitwohnsitz (Das ist mir grade bei der Erstellung der Steuererklärung aufgefallen).
Die Kostenteilung sieht so aus, das meine Freundin alleinige Mieterin der Wohnung ist und auch die kompletten Mietkosten bezahlt. Ich hingegen zahle alle anderen Kosten (Essen, Trinken, Kleidung, Freizeitaktivitäten und was noch so anfällt).

Ich arbeite (weil Landesbamter NRW) in Köln und wohne dort für die Arbeitstage bei meinem Vater. Hier habe ich ein Zimmer in seinem Haus. Hier bin ich auch gemeldet.

Zweimal im Monat fahre ich nach Berlin zu meiner Familie, zu meinem Kind und meiner Freundin (noch nicht verheiratet).
Mein Lebensmittelpunkt hat sich seit der Geburt unserer Tochter nach Berlin verlagert.
Dort habe ich mir mit meiner Freundin einen Freundeskreis aufgebaut und verbringe ausnahmslos jeden freien Tag in Berlin.
Ich habe kurz nach der Geburt meiner Tochter (im Jahr 2011) meine eigene Wohnung in Köln gekündigt und das Zimmer im Haus meines Vaters bekommen. Dort wohne ich mietfrei.

Jetzt mein Problem.
Ich fahre also im Monat (im Schnitt) 2x von meiner Familie aus Berlin zur Arbeit und 17x von meinem Vater aus Köln.

Wie setze ich denn nun die Fahrten von Berlin ab?

Da ich ja in Berlin nicht gemeldet bin, dort aufgrund unserer finanziellen Aufteilung „keine Miete“ zahle (sondern alles andere) und auch nicht im Mietvertrag gelistet bin, scheint es für mich nicht möglich ‚offiziell‘ dort einen Haushalt angeben zu können. Aber eigentlich ist dies so. Mein Name steht auf der Klingel und auf den Briefkasten. Ich bin mit meinen Sachen dort eingezogen und verbringe jeden freien Tag im Monat dort in Berlin.
Lediglich an den Arbeitstagen reise aus dem Haus meines Vater an.

Kann ich, obwohl ich nicht in Berlin gemeldet bin dort einen Haushalt angeben und die zwei Fahrten pro Monat als doppelten Haushalt angeben, oder muss ich die Fahrten im Rahmen der Kilometerpauschale angeben.
Denn hier ist es nicht erforderlich dass ich in Berlin gemeldet bin, sondern ist „bestimmt durch die persönlichen Beziehungen zu diesem Ort und die Art und Weise, wie diese Beziehungen aufrechterhalten werden“.
Und das ich mein Kind und meine Freundin in jeder freien Minute sehen möchte bestimmt nun mal meinen Lebensmittelpunkt.

Hier also nochmal meine Fragen dazu:

Würde es Sinn machen mit meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt zu sprechen und zu schauen was machbar ist?
Wo würde die steuerliche Absetzbarkeit am meisten Sinn machen? Entfernungspauschale oder Doppelte Haushaltsführung?
Würde es Sinn machen beim Lohnsteuerhilfeverein reinzuschauen?

Ich weiß es ist lang, aber schon einmal vielen Dank für eure Mühen
Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Hallo,

mangels Beteiligung an der Miete (Mietvertrag) können Übernachtungskosten in Berlin nicht abgesetzt werden.
Aber m.E. die Fahrtkosten.

  1. Fahrten von Kölner Wohnung zur Arbeit > Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte (Anlage N)

  2. Fahrten Köln / Berlin > dopp. Haushaltsführung

Ich würde den Sachverhalt im Rahmen der Steuererklärung kurz schildern und bei Rückfragen durch das Amt evtl. einen Gesprächstermin vereinbaren.

Ein doppelter Haushalt liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes , an dem Sie einen eigenen Hausstand unterhalten beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Keinen eigenen Hausstand hat, wer im Haushalt der Eltern lebt und ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt, auch wenn man sich an den Kosten beteiligt.
Ihnen bleibt nur nachzuweisen dass sie in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben. Mit einer Anmeldung in Berlin würde sich dies erübrigen. Ich würde die Umstände mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA abklären. Meines Erachtens stehen Ihnen Heimfahrten zu ihrem Lebensmittelpunkt in Berlin zu. Diese wären in der Anlage N Zeilen 31 bis 40 geltend zu machen.
Es macht natürlich auch Sinn einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.

Hallo Marcel,

ich strukturiere Deine lange Frage zuerst auf einige Kernpunkte:

– Berufstätig in NRW als Beamter ( 5 Tage-Woche )
– wohnhaft und gemeldet im Haus des Vaters
– Freundin und Tochter wohnen in Berlin

Und jetzt gebe ich Dir meine Antworten:

– Fahrtkosten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung
Vater sind akzeptabel

– Deine Verbindung nach Berlin zu Deiner Freundin
ist ganz privater Natur; hier sind m. E. keine
steuerlichen Möglichkeiten gegeben.

– Wenn Du hier Kosten übernimmst, ist dies zwar sehr
ehrenhaft, aber steuerlichm. E. nicht relevant.

– Nachdenken kann man über Besuche Deiner Tochter;
ich gehe davon aus, daß es hierzu im Hinblick auf
die Harmonie keine schriftlichen / gerichtlichen
Entscheidungen gibt. Also auch hier unklar.

– Der persönliche Wunsch, mit seiner Partnerin am
Wochende zusammen zu sein ( und mit seinem Kínd )
ist m. E. steuerlich nicht relevat.

Da die anstehende erste Steuererklärung ja auch Auswirkungen auf die Zukunft hat, würde ich einen kompetenten Steuerberater suchen.

Ich glaube, Lohnsteuerhilfeverein und Sachbearbeiter des FA sind da etwas an die Grenzen überfordert, obwohl ich immer aus eigener Erfahrung den Kontakt mit dem FA empfehle.

Bitte keinen Groll über meine negativen Antworten; aber hicht hatte vor 30 Jahren auch eine Freunding; uns trennten ca 250 km einfache Strecke; die Fahrtkosten waren mein Hobby.

Ich helfe gerne bei Nachrfagen weiter.

MfG

Stefan Seidel

ich habe keine Erfahrung mit diesem T´hema. Besuchen Sie ein Steuerhilfeverein? (kostet nicht viel)