Ist bei der Einkommenssteuer die Privathaftpflichtversicherung bei Selbstständigkeit (Freiberuflich) zu 100% als Sonderausgaben abzusetzen oder nur anteilig?
Ist bei der Einkommenssteuer die Privathaftpflichtversicherung
bei Selbstständigkeit (Freiberuflich) zu 100% als
Sonderausgaben abzusetzen oder nur anteilig?
Als Freiberufler, bzw. als Selbständiger benötigt man eine Betriebshaftpflicht bzw. eine Vermögensregreßhaftpflicht.
In der Betriebshaftpflicht ist die Privathaftpflicht meistens enthalten.
Und eine normale Privathaftpflicht- (ohne Betriebshaftpflichtversicherung, falls letztere nicht vorhanden) kann man voll unter Werbungskosten absetzen oder nur zu 70% unter Sonderausgaben?
Danke für eine Antwort
Was hat denn eine Privathaftpflichtversicherung mit Ihrer Selbständigkeit zu tun ?
Welches Gewerbe üben Sie denn aus ?
Hat nichts damit zu tun.
Als Arbeitnehmer darf man seine Versicherungen (auch Privathaftpflichtversicherungen) von der Steuer als Nebenkosten absetzen.
Meine Frage bezieht sich nun eher darauf, ob ich das als Selbstständiger auch als Nebenkosten angeben darf/Sollte oder ggf. unter Werbungskosten.
Hatte irgendwo auf einer Internetseite gelesen, dass man das als Selbstständiger als Werbungskosten absetzen kann. Finde nun aber diesen Link nicht wieder und möchte wissen, wie glaubwürdig diese Quelle wohl gewesen ist.
So ganz Sinn scheint dies ja nicht zu machen.
Als Arbeitnehmer darf man seine Versicherungen (auch
Privathaftpflichtversicherungen) von der Steuer als
Nebenkosten absetzen.
Die Privathaftpflicht ist auch für Arbeitnehmer nur Sonderausgabe.
Meine Frage bezieht sich nun eher darauf, ob ich das als
Selbständiger auch als Nebenkosten angeben darf/sollte oder
ggf. unter Werbungskosten.
Nein, es sind keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Es sind Sonderausgaben.
Hatte irgendwo auf einer Internetseite gelesen, daß man das
als Selbständiger als Werbungskosten absetzen kann. Finde
nun aber diesen Link nicht wieder und möchte wissen, wie
glaubwürdig diese Quelle wohl gewesen ist.
So ganz Sinn scheint dies ja nicht zu machen.
Nein, es „macht“ ja auch keinen Sinn (was bedeutet das eigentlich, wenn es dies denn tun würde?).
Gemäß Einkommensteuergesetz sind es Sonderausgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Danke für diese klare Antwort!!! Hat mir weitergeholfen