Steuer Recht Brille

Hallo !
Eine frage ich bin von Beruf Kraftfahrer und benötige seit neusten eine Brille für meinen Beruf! Da Die Seh test anforderungen für Klasse Ce Höher gesteckt sind als für klasse B oder A möchte ich nun wissen ob man diese Brille Komplett absetzen kann ! Danke für die infos im voraus Olaf S.

hallo,

kosten für eine ärztlich verordnete brille sind steuerlich abzugsfähig; dies gilt insb. wenn die brille zwingend für die ausübung des berufes benötigt wird.
abgesetzt werden die kosten uner „außergewöhnliche belastungen“ (zeile 68), jedoch müssen die grenzen der jährlich zu erbringenden eigenleistung überschritten sein, damit es zu einer anerkennung kommt (4% des bruttogehalts). daher ist es ratsam, vorausschauend seine anschaffungen/ausgaben zu planen und möglichst viel auf ein jahr zu bündeln.

saludos, borito

Hallo Olaf19651,
du kannst deine neue Brille beim Steuerausgleich voll angeben, es kommt mit der Anerkennung immer aus das jeweilige Bundesland an. Da es berufsbedingt ist, dürfte es komplett anerkannt werden.
lg. gartehei

Hallo,
ja die kannste absetzen, aber besser ist dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten.
Gruss Hermann

Hallo,

wenn Du die Brille für die Arbeit brauchst müßtest Du sie absetzen können. Das FA wird aber wahrscheinlich annehmen, daß Du die Brille auch privat nutzt. Am besten also eine Bescheinigung von AG, daß Du die Brille beruflich brauchst (mit Begründung (höhere Anforderungen)), und wenn möglich eine „Bescheinigung“ o.ä. daß Du sie nicht privat nutzen kannst.

Viele Grüße

Paola