Hallo
Vor kurzem gab es eine TV Doku in der es darum ging, das Chinesen die Hier bezahlten Mehrwert-/Umsatzsteuern bei Rückreise in die VR China wieder Bekommen.
Bsp.:
Chinese kauft einen Fernseher für 1000,- Euro bei Rückreise (Einfachticket) in die VR china bekommt er 190,- Euro beim Zoll zurück, da die Ware in CN bleibt.
Wenn es jetzt um einen Export nach CN geht, müsste doch die gleiche Regelung gelten oder?
Servus,
Chinese kauft einen Fernseher für 1000,- Euro bei Rückreise
(Einfachticket) in die VR china bekommt er 190,- Euro beim
Zoll zurück, da die Ware in CN bleibt.
Das stimmt nicht. Der Zoll erstattet in so einem Fall nix, sondern der Verkäufer. Und im gegebenen Beispiel nicht 190 €, sondern 159,66 €.
Wenn es jetzt um einen Export nach VRC geht, müsste doch die
gleiche Regelung gelten oder?
Nein, da gelten andere Regeln, weil es sich nicht um die separat geregelte Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr handelt. Im Ergebnis das gleiche: USt-Befreiung gem. § 4 Nr. 1a UStG. Die Nachweis- und Aufzeichnungspflichten sind aber beim Export durch Versendung anders.
Schöne Grüße
MM
Hi
Also In dem Bericht war es wirklich so, das die CN am Zoll ihr einfach Ticket gezeigt haben, und die Ware, die sie mitnehmen wollen, und dann das zurückbekommen haben. Aus welchem Pott das kahm und wie das geregelt wurde haben sie nicht gesagt, aber es war auf jeden fall nicht der Verkäufer, der das erlassen hat.
Das stelle ich mir auch bissl kompliziertvor. oder
Servus,
für den Verkäufer ist die Erstattung an den Kunden und an die VAT Refund Agency genau gleich kompliziert, aber billiger.
Der Zoll erstattet keine Umsatzsteuer, ganz im Ernst. Ich hatte schon Kunden, die sich davon nicht mit Geduld und nicht mit guten Worten überzeugen ließen, sondern mir mehr oder weniger deutlich zu verstehen gaben, dass ich halt ein Depp bin - und dann von zu Hause aus eher kleinlaut angerufen haben „Was machen wir denn jetzt?“… Wenn da an der Grenze was passiert, dann ist das bei den Büros der Tax Refund Agencies, die zwischen Zoll-/Grenzkontrolle und Gangway angesiedelt sind.
All das sind aber Dinge, die für die von Dir vorgelegte Frage nach der Ausfuhrlieferung im Versandfall nicht wichtig sind, die wird anders behandelt als die Ausfuhr im Reisegepäck beim nichtkommerziellen Reiseverkehr:
Grundsätzlich ist es bei der Ausfuhr im Versandfall möglich, die Ausfuhrlieferung von vornherein so zu behandeln, als wäre sie USt-befreit. Die Befreiung ist aber erst wirksam, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt. Wie der genau zu führen ist, hängt vom Rechnungsbetrag/Warenwert ab - hier greifen USt-Recht und Zollkodex ineinander.
A propos TV-Reportagen und Realität: Ich kann Dir einen Clip zurechtschneiden, auf dem zu sehen ist, dass der Mannheimer Straßenstrich unmittelbar vor dem Hauptbahnhof stattfindet. Bloß, wenn Du dann hinkommst, wirst Du nichts davon sehen.
Schöne Grüße
MM