Liebe/-r Experte/-in,
ich habe (eine für mich) knifflige Frage.
Es geht um folgendes: Ich bin Student, beziehe BaföG, mein Vater bekommt
Kindergeld, ich bin als Student Krankenversichert. Nun habe ich einen Nebenjob
angefangen, ich weiß nicht ob du davon schon gehört hast, es nennt sich „Internet
Assessor bzw. Internet Rater“. Die Firma befindet sich in der USA bzw. die
Zweigstelle bei der ich Abrechne in Irland. Es handelt sich also um eine
selbstständige Arbeit und ich muss nun die Steuer selbst abführen / erklären.
Nun hab ich die Frage, geb ich das in meiner Steuererklärung einfach an unter
Selbstständige Arbeit? Oder muss ich ein Kleingewerbe gründen? Bzw. wo sind die
Vor- /Nachteile?
Das ich auf mindestgrenzen beim Einkommen achten muss, weiß ich! Aber sonst
auch nicht viel, leider!
Vielen Dank für die Antwort!
Maximilian
Hallo Maximilian,
eine selbständige Tätigkeit kann freiberuflich oder gewerblich ausgeübt werden. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Beruf/Tätigkeit im § 18 Einkommensteuergesetz aufgeführt ist (sogenannte Katalogberufe) oder diesen ähnlich ist. Ihre Tätigkeit ist hier nicht aufgeführt. Es handelt sich daher um eine gewerbliche Tätigkeit, die gem. § 138 Abgabenordung beim Gewerbeamt der Gemeinde anzumelden ist. Diese zeigt dann das Gewerbe dem Finanzamt an. In der Steuererklärung ist der Gewinn / Verlust unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären.
Ein Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Es besteht jedoch ein Freibetrag von 24.500 €. Bis zu einem Gewinn in dieser Höhe fällt keine Gewerbesteuer an.
Bis auf die Gewerbesteuer besteht kein Unterschied in der steuerlichen Behandlung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Von etwaigen steuerlichen Vor- und Nachteilen kann man daher nicht sprechen.
Den Gewinn kann man durch Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln.
Ich hoffe die Antwort ist hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
hallo, wegen Urlaub kann ich jetzt erst antworten. selbstsändige tätigkeit schient mir richtig zu sein. eine gewerbeameldung ist vermutlich nicht notwendig, ic kenn aber das tätigkeitsfeld nicht. direkte vor oder nachtele gibt es nciht. es wird in beiden fällen in einer einnahme überschuss rechnung abgerechnet
grußsven
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Hallo Maximilian, leider konnte ich Deine Anfrage nicht beantworten, sorry.