Hallo Experten/innen,
ich habe seit über einem Jahr Unimoneymarket-Anteile (WKN 974033).
Dieser Geldmarktfonds steigt langsam und stetig, und wird jährlich im November ausgeschüttet.
Mit der Ausschüttung wird der Kurswert um den Betrag der Ausschüttung zurückgesetzt und das langsame Wachsen beginnt von neuem.
Die Ausschüttung ist zu versteuern.
Wenn ich kurz vor der Ausschüttung alle Anteile verkaufe, ist der bis dahin aufgelaufene Kursgewinn steuerfrei.
Wenn ich kurz nach der Ausschüttung den Kauferlös wieder in Unimoneymarket-Anteilen anlege, gehe ich steuerfrei aus der Verkauf/Kauf-Prozedur heraus.
Dadurch dass der Verkauf und Kauf gebührenfrei ist, wird man dazu doch regelrecht eingeladen.
Mein Bankberater erklärte mir aber, das sei strafbar. Wenn die Börsenaufsicht das entdecken würde, sei ich wegen Steuerhinterziehung - oder so ähnlich - dran.
Kann mir bitte jemand bestätigen, dass dieses Vorgehen wirklicht strafbar ist? oder auch nicht?
Falls das strafbar sein sollte, frage ich mich, ob nicht div. Tipps und Tricks von z.B. WISO auch strafbar sind, weil dadurch Steuern gespart werden!?
Vielen Dank im voraus
Dieter Kirchner
Moin,
Dieser Geldmarktfonds steigt langsam und stetig, und wird
jährlich im November ausgeschüttet.
Mit der Ausschüttung wird der Kurswert um den Betrag der
Ausschüttung zurückgesetzt und das langsame Wachsen beginnt
von neuem.
Die Ausschüttung ist zu versteuern.
Wenn ich kurz vor der Ausschüttung alle Anteile verkaufe, ist
der bis dahin aufgelaufene Kursgewinn steuerfrei.
Nur zinsabschlagssteuerfrei, da die enthaltenen Erträge vor der Ausschüttung „Kursgewinn“ sind. Wenn Du den Anteil allerdings kürzer als 12 Monate besitzt, ist die Differenz zwischen Einstand und Verkaufserlös steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
Wenn ich kurz nach der Ausschüttung den Kauferlös wieder in
Unimoneymarket-Anteilen anlege, gehe ich steuerfrei aus der
Verkauf/Kauf-Prozedur heraus.
Dadurch dass der Verkauf und Kauf gebührenfrei ist, wird man
dazu doch regelrecht eingeladen.
Mein Bankberater erklärte mir aber, das sei strafbar. Wenn die
Börsenaufsicht das entdecken würde, sei ich wegen
Steuerhinterziehung - oder so ähnlich - dran.
Kann mir bitte jemand bestätigen, dass dieses Vorgehen
wirklicht strafbar ist? oder auch nicht?
Wenn Du direkt vor der Ausschüttung verkaufst und denselben Titel nach der Ausschüttung wieder kaufst, liegt für die Finanzverwaltung der Verdacht nahe, daß Du die beiden Geschäfte nur gemacht hast, um Steuern zu sparen. Das nennt sie dann einen Umgehungstatbestand und bittet Dich voll zur Kasse. Wie das bestraft wird, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Triffst Du dagegen aus anderen Gründen die Entscheidung, den Fonds zu verkaufen (z. B. weil Du nicht mehr von dem Potential überzeugt bist oder das Geld dort sowieso nur geparkt war) und kaufst danach ein anderes Wertpapier, sollte das eine ganz normale Entscheidung eines Investors sein.
Falls das strafbar sein sollte, frage ich mich, ob nicht div.
Tipps und Tricks von z.B. WISO auch strafbar sind, weil
dadurch Steuern gespart werden!?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß WISO etc. rät, die Papiere nach der Ausschüttung zu kaufen und vor der Ausschüttung wieder zu verkaufen, um nach der Ausschüttung wieder in dasselbe Papier zu investieren. Da müsste man mal in die Feinheiten gehen…
Gruß vom Wolf
Hallo Dieter,
Es wäre in der Tat „unklug“ am 11.Nov. zu verkaufen und am 16.Nov. den gleichen Fonds wieder zurückzukaufen. Allerdings reden wir hier aber auch über einen klassischen Geldmarktfonds, der ja extra für die kurzfristige Geldanlage gedacht ist.
Siehe Dich doch mal in der Fondspalette der Union Investment genauer um. Dir wird dann auffallen, das der UniEuroKapital-net- auch Mitte November seinen Ausschüttungstermin hat. Nimm für die Wiederanlage doch diesen Fonds. Ich möchte zugeben, dass der UniEuroKapital-net ein wenig anders investiert, allerdings ist dieser Fonds ebenfalls „blau“ eingestuft. Wenn Du weitere Fragen speziell zu den Fonds der UnionInvestment hast melde Dich bei mir.
Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de
Hallo Wolf,
danke für die ausführliche Antwort.
Inzwischen habe ich auch von anderer Seite gehört, dass das Verkaufen und wieder Kaufen in dem Moment ein Strafbestand ist, wenn zu erkennen ist, dass die Aktion nur dazu diente, Steuern zu sparen.
Natürlich will ich Steuern sparen. Das ist doch legitim!
Das ist schon eine ulkige Rechtsprechung.
Gruß
Dieter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thilo,
Es wäre in der Tat „unklug“ am 11.Nov. zu verkaufen und am
16.Nov. den gleichen Fonds wieder zurückzukaufen.
Durch diese Aktion, die übrigens völlig gebührenfrei abgewickelt wird, kann ich ca. 400 Euro netto sparen. Das ist doch was !!
Allerdings
reden wir hier aber auch über einen klassischen
Geldmarktfonds, der ja extra für die kurzfristige Geldanlage
gedacht ist.
Siehe Dich doch mal in der Fondspalette der Union Investment
genauer um. Dir wird dann auffallen, das der
UniEuroKapital-net- auch Mitte November seinen
Ausschüttungstermin hat. Nimm für die Wiederanlage doch diesen
Fonds. Ich möchte zugeben, dass der UniEuroKapital-net ein
wenig anders investiert, allerdings ist dieser Fonds ebenfalls
„blau“ eingestuft. Wenn Du weitere Fragen speziell zu den
Fonds der UnionInvestment hast melde Dich bei mir.Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de
Danke für den Tipp. Ggf. komme ich gerne darauf zurück. Ich spreche noch mal mit meinem Bankberater.
http://www.t-hi-lo.de -> eine sehr informative und übersichtliche Seite