Steuer: Teilweise Telearbeit und Zweitwohnsitz

Hallo,
mein Mann arbeitet seit September 2011 in München, was 700km von uns entfernt ist. Eigentlich wollten wir dorthin ziehen, haben aber aufgrund Wohnungsmangel dies Ziel aufgegeben.

Anfangs arbeitete er wöchentlich von Mo mittag - Do.mittag dort und während der jeweiligen Zugfahrten hin und an. Freitags machte er Telearbeit von zuhause aus.

Seit Juni 2012 vereinbarte er dauerhaft: In der ersten Woche ganz Telearbeit von zuhause aus, in der zweiten Woche Montags früh per Zug hin, im Zug arbeiten, ab mittags im Büro, Di-Do im Büro und Fr. bis mittags Büro, danach weiter im Zug.

Er wohnt in München zur Untermiete. Zuhause haben wir ein Arbeitszimmer.
Wie sieht es nun bei der Steuer aus? Kann das Arbeitszimmer abgerechnet werden? Kann die Miete abgerechnet werden. Was können wir überhaupt ansetzen?
Ich hab`da leider wenig Ahnung.
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!!!

hallo,

wenn ihr sowas nicht schon habt: laßt euch die regelung vom arbeitgeber schriftlich bestätigen - genauso haarklein aufgeführt.

wenn dein mann in eurer wohnung ein eigenes und abgeschlossenes zimmer als arbeitszimmer nutzt, kann er folgendes absetzen:

jeweils anteilig (prozentual die fläche des arbeitszimmers auf die gesamtwohnfläche gerechnet) die miete, alle warmen und kalten nebenkosten, versicherungen, sowie im jahr der anschaffung alle ausgaben für möbel, büromaterial, ausstattung etc., sofern als geringwertige wirtschaftsgüter bzw. anteilig abgeschrieben bei anschaffungen oberhalb der grenze geringwertige wirtschaftsgüter.

saludos,borito

Hallo,
leider bin ich hier nicht die richtige Ansprechpartnerin beim Thema Steuern. Einigermaßen rechtssichere Auskünfte kann hier vermutlich auch nur ein Steuerberater erteilen.

Ich bin eher die Spezialistin wie ein Unternehmen Telearbeit einführt und betreibt.

Viel Erfolg und lieber Gruß

Hallo,
habe wenig Zeit und kenne mich mit Zweitwohnsitz usw. nicht sooo gut aus.
Aber auf jeden Fall alles angeben und nicht fragen „was kann ich absetzen…“
Streichen kann das Finanzamt dann immer noch.
Auf jeden Fall sollte eine ausführliche Erklärung ähnlich wie hier in der Frage beigefügt werden, damit das Fianazamt die Zusammenhänge begreift.

Hallo missbilli,

na, da kann man nur gratulieren. Ein prima Arbeitgeber.
Meine Schwerpunkte bei der Telearbeit waren die technische Ausrüstung und das betriebliche und persönliche Management. Steuerliche Aspekte habe ich nicht im Fokus gehabt. Die änderten sich auch.

Mein Rat ist, sucht euch einen ordentlichen Steuerberater oder investiert etwas Geld und Zeit bei einem Gespräch direkt beim Finanzamt zu den Problemen.

Mit Grüßen
dj

Hallo missbilli,
bei der Konstellation ist ja eine doppelte Haushaltführung anzurechnen, dann geht auch was mit dem Arbeitzimmer.

Hallo,

normalerweise kann man alles absetzen, was mit der Erzielung von Einkommen zusammenhängt.
Es ist aber nicht gesagt, daß das FA auch alles anerkennt, weil es z.B. (wenn auch nur teilweise) private Nutzung unterstellt, o.ä.
Ansonsten einen Steuerberater fragen oder entsprechende Literatur hinzuziehen (z.B. Konz).

Viele Grüße

Paola