Hallo Peppy,
dann in der Nachberechnung so verrechnet dass gerade einmal 1/4 der Kosten nachträglich erstattet wurde, ist dies korrekt?
ohne den genauen Sachverhalt, die persönlichen Umstände und Zahlen zu kennen kann man da nur schätzen. Aber grob geschätzt könnte das schon hinkommen.
Man darf sich das mit dem „steuerlich absetzten“ nicht so vorstellen dass das Finanzamt die geleisteten Ausgaben komplett ersetzt. Sondern es wird für diese Ausgaben nur die Einkommensteuer ersetzt.
Hier mal ein grob vereinfachtes Beispiel zum leichteren Verständnis:
Lohn/Gehalt Brutto = 30.000 € Euro im Jahr
Für diese 30.000 € führt der Arbeitgeber die Steuern ans Finanzamt ab.
Nun setzt man bei der Steuererklärung 3000 € Umzugskosten ab. Das Finanzamt rechnet dann
30.000 € Einkommen
– 3000 € Umzugskosten
= 27.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Der Arbeitgeber hatte schon für 30.000 € die Steuer abgeführt. Dem Finanzamt steht aber nur für 27.000 € Steuer zu. Die zuviel gezahlte Steuer bekommt man zurück erstattet. Aber nur die zuviel gezahlte Steuer , nicht den Rechnungsbetrag für den Umzug.
Natürlich ist das jetzt zum leichteren Verständnis alles vereinfacht dargestellt. Aber ich hoffe dass der Grundgedanke verstanden wurde.
Gruß
Horst