Steuer Umzugskosten

Hallo Community,
kurze Frage: werden berufsbedingte Umzugskosten im vollen Umfang von der Steuer rückerstattet?
Laut Behörde wurde die Berechnung erst versehentlich vergessen und dann in der Nachberechnung so verrechnet dass gerade einmal 1/4 der Kosten nachträglich erstattet wurde, ist dies korrekt?

danke schonmal

Servus,

da muss eine Verwechslung vorliegen.

Erstattung von Umzugskosten gibts unter bestimmten Umständen bei der Arge. Die Finanzämter sind für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig.

Ausnahme: Mitarbeiter der Finanzbehörden erhalten unter bestimmten Umständen von ihren Besoldungsstellen eine Erstattung von Umzugskosten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Nein, es geht hier um einen berufsbedingten Umzug der Steuerlich abgesetzt werden soll.
Wohnortwechsel wegen Job in anderem Bundesland.

Hallo Peppy,

dann in der Nachberechnung so verrechnet dass gerade einmal 1/4 der Kosten nachträglich erstattet wurde, ist dies korrekt?

ohne den genauen Sachverhalt, die persönlichen Umstände und Zahlen zu kennen kann man da nur schätzen. Aber grob geschätzt könnte das schon hinkommen.

Man darf sich das mit dem „steuerlich absetzten“ nicht so vorstellen dass das Finanzamt die geleisteten Ausgaben komplett ersetzt. Sondern es wird für diese Ausgaben nur die Einkommensteuer ersetzt.

Hier mal ein grob vereinfachtes Beispiel zum leichteren Verständnis:

Lohn/Gehalt Brutto = 30.000 € Euro im Jahr
Für diese 30.000 € führt der Arbeitgeber die Steuern ans Finanzamt ab.

Nun setzt man bei der Steuererklärung 3000 € Umzugskosten ab. Das Finanzamt rechnet dann

30.000 € Einkommen
– 3000 € Umzugskosten
= 27.000 € zu versteuerndes Einkommen.

Der Arbeitgeber hatte schon für 30.000 € die Steuer abgeführt. Dem Finanzamt steht aber nur für 27.000 € Steuer zu. Die zuviel gezahlte Steuer bekommt man zurück erstattet. Aber nur die zuviel gezahlte Steuer , nicht den Rechnungsbetrag für den Umzug.

Natürlich ist das jetzt zum leichteren Verständnis alles vereinfacht dargestellt. Aber ich hoffe dass der Grundgedanke verstanden wurde.

Gruß
Horst

danke für die Antwort
ok dank, denke mal ich hab es verstanden ;o)

Servus,

auch dann erstattet das FA keine Umzugskosten.

Wie gesagt: Die Finanzämter sind für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig, sie erstatten keine Umzugskosten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- Liga für die Streichung des Wortes „absetzen“ aus allen Wörterbüchern und Wortschätzen -