De jure: ja - de facto stehen hinter der juristischen Person
auch natürliche Personen, die sich mit diesem Konstrukt einem
Teil Ihrer unternehmerischen Verantwortung entziehen - und
dafür vom Staat mit Steuervorteilen belohnt werden …
Hinter einer GmbH können auch juristische Personen stehen, aber egal…
Das Halten einer Beteiligung ist eben kein unternehmerisches Handeln. Die GmbH ist der Unternehmer, nicht die Gesellschafter. Das mag für Dich de facto kein Argument sein, ist aber so.
Und eine GmbH
kann auch Pflichten nach sich ziehen, die der
Einzelunternehmer vielleicht nicht haben möchte.
Als da wäre? Mir fällt hier nur die Offenlegung der Bilanzen
ein, die in der Praxis aber nicht durchgesetzt werden.
Woher beziehst du dieses falsche Wissen? Schon mal was vom Bundesamt für Justiz gehört? Von Ordnungs- und Bußgeldern bei fehlender Offenlegung? Von diversen Urteilen des Landgerichtes Bonn?
Bei einer Offenlegung können von fremden Dritten Daten eingesehen werden, wo sich bei dem Einzelunternehmer sämtliche Haare sträuben würden. Und offenlegen müssen auch die von Dir so gescholtenen GmbH’s, bei denen der Gesellschafter gleichzeitig der Geschäftsführer ist.
Ach ja
und die Formvorschriften für die Bilanz sind etwas strenger.
Etwas ist gut. Ein GmbH-Abschluss ist normalerweise auch wesentlich teurer aufgrund dieser „etwas strengeren“ Vorschriften.
Auch die Gründung einer GmbH ist wesentlich teurer.
Die GmbH kann sich die Gewerbesteuer nirgends anrechnen
lassen, wie ich bereits geschrieben habe.
Sorry, Michmädchenrechnung: Der Gesellschafter-Geschäftsführer
kann sein Einkommen + Alterversorgung in voller Höhe vom
Gewinn der GmbH abziehen - KEIN Cent Gewerbesteuer fällt dafür
an!!! Der Einzelunternehmer hat mal gerade einen Freibetrag
von 24.000 EUR!
Ja, aber es soll auch Geschäftsführer geben die keine Gesellschafter sind. Und bevor wieder ein Argument von Dir kommt: Das kommt häufiger vor als Du denkst.
Und die GmbH hat diesen Freibetrag im übrigen nicht. Du magst ihn als nicht gerade hoch ansehen, aber in jeder ehrlichen Berechnung darf diese Tatsache trotzdem nicht fehlen.
Und Deine Aussage „nur der Gewinn unterliegt der
Gewerbesteuer“ ist irgendwie lustig.
Nein, das ist nicht albern, sondern der Unterschied zwischen
Gewinn im steuerlichen und Gewinn im wirtschaftlichen Sinne!
Einen Unterschied den Du hartnäckig ignorieren musst, weil
sonst Deine Argumentation zusammen fällt - und das finde ich
nicht lustig, sondern traurig.
Du hast da was falsch verstanden oder mit Absicht überlesen, aber wieder egal…
Bei mir fällt jedenfalls gar nichts zusammen.
Was soll denn die juristische Person sonst
mit dem Gehalt machen? Einrahmen und an die Wand hängen?
Das ist doch der Punkt - der Einzelunternehmer kann sein
„Gehalt“ auch nicht einrahmen und an die Wand hängen!
Wieso soll er sich selbst Gehalt zahlen können? Allein die Definition des Wortes Gehalt widerspricht dem. Ich schließe aus den Anführungszeichen, die Du selbst um das Wort Gehalt gesetzt hast, dass Du unter Gehalt auch was anderes verstehst als die Privatentnahmen, die ein Einzelunternehmer seinem Betrieb entnimmt.
Es muss
doch genauso davon leben - und er muss auf sein
Arbeits-Einkommen Gewerbesteuer zahlen…
Wie die juristische Person als Unternehmer auf ihren Gewinn auch. Und der Einzelunternehmer kann sich die Gewerbesteuer auf seine Einkommensteuer anrechnen lassen, die GmbH kann das auf ihre Körperschaftsteuer aber nicht. Ja, Du hast richtig gelesen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer. Überraschung!
Daß das Finanzamt
bei einer Kapitalgesellschaft zwischen dem Arbeitseinkommen
des GGF und dem Betriebsgewinn unterscheidet, beim
Einzelunternehmen aber beides in einen Topf wirft, ist ja
keineswegs zwangsläufig, sondern entweder politischem Willen
oder Unverstand geschuldet.
Nein, sondern der Tatsache dass beide Personen - die natürliche und die juristische - besteuert werden. Der Geschäftsführer hat aber mit der GmbH nichts zu tun sondern ist Arbeitnehmer der GmbH und bezieht ein Gehalt. Dementsprechend hat er eigene Einkünfte, die er zu versteuern hat. Und zwar ohne eine Gewerbesteueranrechnung.
Es ist im übrigen nicht so, dass die Gesamtsteuerbelastung der
GmbH immer und in jedem Fall günstiger ist als die eines
Einzelunternehmens. Ich sag’s zum dritten Mal: Dafür gibt es
eben verschiedene Rechtsformen. Jeder kann sich die Rechtsform
aussuchen die er haben will, mit allen Vor- und Nachteilen.
Konkrete Beispiele für Nachteile der GmbH vermisse ich hier -
und bitte nicht den Kleingewerbetreibenden, der weder im HR
eingetragen sein noch eine Bilanz erstellen muss, der GmbH mit
ihren Kaufmannspflichten kraft Rechtsform gegenüber stellen.
Die Tatsache, dass die GmbH unter Umständen in der Gesamtsteuerbelastung schlechter dasteht als ein Einzelunternehmen, ignorierst du also großzügig…
Und das obwohl Du ständig behauptest dass der Einzelunternehmer von der Steuerbelastung her gegenüber der GmbH benachteiligt ist. Konkrete Beispiele von Dir vermisse ich auch.
Du kannst die Gewerbesteuer nicht isoliert betrachten. In einer Berechnung müssen alle Steuern berücksichtigt werden, die eine jeweilige Rechtsform zu tragen hat. Und das ist eben nicht nur die Gewerbesteuer.
Und Du kannst andere Aspekte nicht einfach außen vor lassen, wie beschränkte Haftung, Offenlegungspflicht, Formalien etc.
Die Entwicklung geht doch ganz klar dahin, die Gewerbesteuer
zu neutralisieren - vor zwanzig Jahren war die Diskrepanz ja
noch viel größer. Die komplette Abschaffung ist IMHO nur eine
Frage der Zeit. (Son’ Blödsinn - gibt es ja auch in kaum einem
andern Land)
Ohne das näher beurteilen zu können, wette ich eine Kiste Rotkäppchen-Sekt, dass in anderen Ländern noch ganz blödere Steuern erhoben werden.
Abschließend sei gesagt, dass es bei Steuern selten zu einem gemeinsamen Nenner kommen wird. Ich empfehle in solchen Fällen immer, auf die Kanalinseln auszuwandern und den dortigen Staat zu belasten, ohne Steuern zu zahlen.