Hallo,
Ich habe im Dezember ein Tagesgeldkonto eröffnet.
Gestern kam ein Brief mit Kontoauszug und so einem Steuerwisch. Demnach habe ich von meinen 1,34 Euro Zins nur 85 Cent gutgeschrieben bekommen, denn es wurden Steuern und Abschlag abgezogen. ;o)
Kann jemand mir Dummie erklären was genau abgezogen wird und wie ich abgezogene Summen irgendwann wieder bekomme oder einen weiteren Abzug in 2008 vermeiden kann?
So weit ich weiss sind ja erst Zinsen ab 500 Euro steuerpflichtig und ich komme 2008 maximal auf 450 Euro.
Danke
Grüße
M. (die mit der Dokumenten- und Formularphobie)
das ding heisst FREISTELLUNGSERKLÄRUNG.
das ding heisst FREISTELLUNGSERKLÄRUNG.
Nein, heißt es nicht.
…sondern…
Ich tippe ja eher auf „Rambo II“
Hallo,
Ich habe im Dezember ein Tagesgeldkonto eröffnet.
Gestern kam ein Brief mit Kontoauszug und so einem
Steuerwisch. Demnach habe ich von meinen 1,34 Euro Zins nur 85
Cent gutgeschrieben bekommen, denn es wurden Steuern und
Abschlag abgezogen. ;o)
Kann jemand mir Dummie erklären was genau abgezogen wird und
wie ich abgezogene Summen irgendwann wieder bekomme oder einen
weiteren Abzug in 2008 vermeiden kann?
So weit ich weiss sind ja erst Zinsen ab 500 Euro
steuerpflichtig und ich komme 2008 maximal auf 450 Euro.
es gibt einen Sparerfreibetrag von € 750 und eine Werbungskostenpauschale von € 51. Um eine Besteuerung zu vermeiden, kann man seinem Kreditinstituten einen sog. Freistellungsauftrag bis zu € 801 erteilen (oder diesen Betrag auf mehrere Institute verteilen). Erträge aus Zinsen und Dividenden werden dann bis zu dieser Höhe unversteuert ausgezahlt.
Die zu viel gezahlten Steuern kannst Du Dir über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu mußt Du die Anlage KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigung (vulgo: Steuerwisch) beilegen.
Gruß
Christian
Hi,
Danke für die nützliche Antwort!!!
es gibt einen Sparerfreibetrag von € 750 und eine
Werbungskostenpauschale von € 51. Um eine Besteuerung zu
vermeiden, kann man seinem Kreditinstituten einen sog.
Freistellungsauftrag bis zu € 801 erteilen (oder diesen Betrag
auf mehrere Institute verteilen).
Nächste Frage: Wie mache ich das??? Formlos? Irgendwoher abgesegnet??
Die zu viel gezahlten Steuern kannst Du Dir über die
Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu mußt Du die Anlage
KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigung (vulgo: Steuerwisch)
beilegen.
*grusel* noch ein Formular!!!
Muss ich das dann auch machen wenn ich diesen Freistellungsauftrag gemacht habe???
Grüße
M.
Hallöchen,
Danke für die nützliche Antwort!!!
bitte.
es gibt einen Sparerfreibetrag von € 750 und eine
Werbungskostenpauschale von € 51. Um eine Besteuerung zu
vermeiden, kann man seinem Kreditinstituten einen sog.
Freistellungsauftrag bis zu € 801 erteilen (oder diesen Betrag
auf mehrere Institute verteilen).
Nächste Frage: Wie mache ich das??? Formlos? Irgendwoher
abgesegnet??
Dafür hat praktisch jedes Institut seine eigenen Formulare.
Die zu viel gezahlten Steuern kannst Du Dir über die
Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu mußt Du die Anlage
KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigung (vulgo: Steuerwisch)
beilegen.
*grusel* noch ein Formular!!!
Muss ich das dann auch machen wenn ich diesen
Freistellungsauftrag gemacht habe???
Du mußt die Anlage KAP nur ausfüllen, wenn Deine Einkünfte in dem Bereich die Freibeträge überschreiten. Wenn Du auf eine Rückerstattung verzichten willst oder Deine Einkünfte durch Freistellungsaufträge gedeckt werden, ist sie nicht notwendig.
Gruß
Christian
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Hi,
Dafür hat praktisch jedes Institut seine eigenen Formulare.
Ha, gefunden, ausgedruckt und ausgefüllt.
ABer warum steht da „bis zur Höhe des für mich geltenden Sparer Freibetrages und Werbungskosten-Pauschbetrages von insgesamt 801 EUR“ ?
Was haben die Werbungskosten dabei zu suchen?
Was bedeutet das für mich als normalbeschäftigte im ö.D mit Eigenheimzuglage???
Grüße
M.
Hallo,
ABer warum steht da „bis zur Höhe des für mich geltenden
Sparer Freibetrages und Werbungskosten-Pauschbetrages von
insgesamt 801 EUR“ ?
Was haben die Werbungskosten dabei zu suchen?
Also man muss da etwas aufpassen:
Zum einen gibt es den sog. Sparerfreibetrag, der momentan 750 Euro beträgt.
Dann gibt es aber noch den Freibetrag für die Freistellung von Kapitalerträgen. Hier ist in der Tat noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro (bei einem Single) vorgesehen. Dadurch ergeben sich die 801 Euro (750 + 51).
Diese 51 Euro Werbungskostenpauschale sind dazu gedacht, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erzielung der Kapitalerträge steuerlich zu berücksichtigen.
VG
Sebastian
na, fsa…
hi,
es heisst freistellungsauftrag für kapitalerträge.
guckst du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag
grüße
uwe
Hallo,
Danke für Deine Antwort!
Also man muss da etwas aufpassen:
Zum einen gibt es den sog. Sparerfreibetrag, der momentan 750
Euro beträgt.
Dann gibt es aber noch den Freibetrag für die Freistellung von
Kapitalerträgen. Hier ist in der Tat noch eine
Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro (bei einem Single)
vorgesehen. Dadurch ergeben sich die 801 Euro (750 + 51).
Diese 51 Euro Werbungskostenpauschale sind dazu gedacht,
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erzielung der
Kapitalerträge steuerlich zu berücksichtigen.
Sorry, aber kannst Du mir noch sagen was das jetzt konkret für mich bedeutet? Soll ich jetzt die 801,- ankreuzen oder 750,- eintragen.
Mein Finanzamt sagt immer wegen der VBL hätte ich eh schon die Pauschalgrenzen erreicht, so dass ich nie anderes als die Pendlerpauschale angeben musste…
Ich habe keine Aufwendungen wegen der „Kapitalerträge“ und auch sonst ausser Verdienst, Eigenheimzulage und den paar Zinsen von diesem einen Konto keine Einkünfte jedweder Art.
Danke!!!
Grüße
M (bekennender Steuer- und Finanzdoofie)