Steuer und einige Fragen dazu

Sehr geehrte WWW-Gemeinde,

folgendes Szenario:

A. und B. leben seit fast einem 3/4 Jahr getrennt.
Da aber noch die Steuererklärung für das Jahr fällig war, in dem sie noch zusammen gelebt haben, sucht A, den
Kontakt mit dem Steuerberater, der bereits frühere Erklärung des ehemaligen Paares machte.

A. forderte B. auf, seine Unterlagen beim Steuerberater einzureichen. Steuerberater erhielt keine Antwort und schrieb B. mehrmals an. Da die Abgabefrist schon teilweise überschritten war, meldete sich bereits das Finanzamt. Da A. auf dem laufenden war, überließ sie B. das Schreiben.
Auch darauf kam keine Rückantwort zum Steuerberater.
Somit ließ A, eine Einzelveranlagung machen und Steuerberater legte ein Schreiben bei, dass der Ehemann nicht gewillt war mit gewirkt zu haben.

Da B. in der Ehe die Steuerklasse 3 und A. die Steuerklasse 5 hatte, bekam A. eine Pluszahlung, während B. eine Pauschallrechnung mit Nachzahlung erhielt. Weitere Monate passierte nichts, bis B. sich plötzlich bei A. meldete und forderte die Hälfte der Schulden von ihm zu übernehmen.
Außerdem wird A. vorgeworfen: rückwirkende Getrennschreibung und keinerlei Bekanntgabe der Fälligkeiten, ect.
A. hatte die Steuerrückerstattung zur Seite gelegt, da keine offizielle Einigung gab.

Nun fragt sich A. wie es gesetzlich aussieht, da B. auch Versäumniszuschläge auf der Zahlung hat und wie es mit der Bezahlng des Steuerberaters aussieht, da sie dies alleine zahlte.
Wird er mit einer zivilrechtlichen Klage genauso viel Erfolg haben, obwohl A. in der Beweislage ist, dass er nicht mitgewirkt hatte bzw. mehrmals aufgefordert wurde?

LG

A ist als Steuerpflichtige wohl zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Steuerklassenkombination III und V). Dies ist unabhängig davon, ob B ebenfalls verpflichtet ist oder nicht. Wenn sie dieser Pflicht nur verspätet nachkommt, entstehen eben bei ihr gegebenenfalls Verspätungszuschläge (Versäumniszuschläge gibt es im deutschen Steuerrecht nicht, Säumniszuschläge entstehen erst nach der Festsetzung und haben etwas mit der pünktlichen Zahlung, nicht mit der Abgabe der Erklärung zu tun). Wenn sie zur Abgabe ihrer Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, entstehen eben Steuerberatungskosten. Das ist alles der Privatspaß von A, denn was sollte B damit zu tun haben?

Was ist denn da los?

Gibt es das auch auf Deutsch?

Schöne Grüße

MM