Steuer und Instandhaltung

Hallo Steuerexperten,

in meinen Freundeskreis stellt sich momentan folgende Frage:

ob eine Pächterin, die sämtliche Instandhaltungskosten übernimmt, dann dafür steuerlich entsprechende Abschreibungen geltend machen kann ??

Welche Quelle / Rechtsrgrundlage kann man nennen?
Oder ist es wichtig, ob Sie das privat oder beruflich (Firma) macht ?

Danke und viele Grüße
Steffi

Der Eigentümer ist verpflichtet, alle Instandhaltungsmaßnahmen eines Gebäudes zu übernehmen. Wenn im Falle der Instandhaltung jedoch der Besitzer (Pächter) mehr möchte, d. h. was über die Instandhaltung hinausläuft bsp gekachelte Böden anstatt Teppich oder vergoldete Armaturen anstatt normale Metallarmaturen, dann muss der Besitzer die Mehrkosten tragen. Alle Kosten, die im Rahmen der üblichen Instandhaltung anfallen würden, trägt der Eigentümer, alles was sich der Besitzer mehr wünscht und darüber hinaus anfällt, der Besitzer. Auf jeden Fall sollte man sich mit dem Eigentümer absprechen und verhandeln.

Abschreibungen

Der Besitzer kann nach dem Abschreibungsrecht in dem Gebäude verbaute Anlagen und Grundstückseinrichtungen abschreiben. Natürlich muss der Besitzer diese Güter erworben haben, und die Güter müssen den Betriebszweck erfüllen.
Beispiele hierzu siehe unter http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswes….
Die Unterscheidung und Abgrenzung Privat/Beruflich ist ganz wichtig. Wenn die Rechnungen unter ihrem privaten Namen laufen bsp. sie kauft 300 Liter Bier, dann kann sie die Aufwendungen, Vorsteuer usw. nicht in der GuV berücksichtigen und bei Anlagegüter usw. erst recht nicht abschreiben. Rechnungen die man dem Betriebszweck zuordnen kann, müssen immer unter dem Namen der Firma laufen. Ansonsten verliert sie alle gewerblichen Steuervorteile.

Gruß Jan
P.S. Mein Ratschlag ersetzt nicht den Steuerberater.