Steuer und Nebenkostenerstattung bei Hartz 4

Hallo!!

Ich habe schon überall gesucht aber keinen konnte mir richtig helfen. Wir sind ein Haushalt mit 3 Personen. Meine Lebenspartnerin geht Vollzeit arbeiten. Da sie aber nicht genug verdient bekommen wir einen Zuschuss von der ARGE. Ich bin aus Gesundheitlichen Gründen Krank und habe bis 28.02.2010 ALG I bekommen. Nun wie gesagt sind wir aufstocker über ALG II.

Meine Partnerin hat für das Jahr 2009 eine Steuerrückerstattung von ca. 98€ bekommen. Dazu haben wir aus der Nebenkostenabrechnung für 2009 Ca. 90€ zurück bekommen. Darf das Amt diese Beträge auf das ALG II anrechnen. Diese Beträge Datieren sich ja auf den Abrechnungszeitraum, in dem wir noch kein ALG II bezogen haben.

Ich habe zwar einige Beschlüsse und Urteile über solche Sachen gelesen. Jeder sagt aber was anderes.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

Hallo,

da bin ich nun komplett der falsche Ansprechpartner …
Vermute aber, dass bei Hartz4 das Zuflussprinzip gilt.
Also nicht für wann, sonder wann ein liquider Zufluss erfolgt ist.

MfG

Leider kenne ich mir hier nicht aus.
Viel Erfolg.

Hallo!!

Ich habe schon überall gesucht aber keinen konnte mir

richtig

helfen. Wir sind ein Haushalt mit 3 Personen. Meine
Lebenspartnerin geht Vollzeit arbeiten. Da sie aber

nicht

genug verdient bekommen wir einen Zuschuss von der

ARGE. Ich

bin aus Gesundheitlichen Gründen Krank und habe bis

28.02.2010

ALG I bekommen. Nun wie gesagt sind wir aufstocker

über ALG

II.

Meine Partnerin hat für das Jahr 2009 eine
Steuerrückerstattung von ca. 98€ bekommen. Dazu haben

wir aus

der Nebenkostenabrechnung für 2009 Ca. 90€ zurück

bekommen.

Darf das Amt diese Beträge auf das ALG II anrechnen.

Diese

Beträge Datieren sich ja auf den Abrechnungszeitraum,

in dem

wir noch kein ALG II bezogen haben.

Ich habe zwar einige Beschlüsse und Urteile über

solche Sachen

gelesen. Jeder sagt aber was anderes.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

genau das hatte ich vor kurzem bei der arge erfragt.die
auskunft war, es wird angerechnet, da es sich um
einkommen handelt und dabei spielt nur eine rolle, wann
das geld zufließt und nicht, wann der anspruch
entstanden ist.

Abend, also nach eminem Wissen darf das Amt dieses Geld anrechnen, da nicht zählt wann die Zahlungen (Betriebskosten usw.) erfolgt sind und ob du zu dieser Zeit im Bezug warst, sondern der Tag des Zuflusses (Tag des Empfang des Geldes). Bezieht man zu diesem Zeitpunkt AlgII wird dieses Geld angerechnet.

Gruß
Jenny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin zwar keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem SGB II, jedoch ist mir bekannt, dass im Monat des Geldeingangs (nach der sogenannten Zuflusstheorie) der Betrag auf das ALG-II anzurechen ist.

LG

Hallo Massi74,

maßgeblich ist nicht, von wann die Beträge stammen, sondern wann du sie ausbezahlt bekommen hast.

Mit der Lohnsteuererstattung weiß ich nicht Bescheid, aber bei der Nebenkostenrückzahlung gibt es seit einiger Zeit nen Freibetrag, der 100 Dinger beträgt. 2006 haben sie das eingeführt, also daß Rückzahlungen ans Aamt abgeführt werden müssen. Und o Wunder, dann haben die Idioten gemerkt, daß die Leute nicht mehr so sparsam heizen und der Staat davon mehr Kosten hat. Deshalb gibt’s seit einiger Zeit den Freibetrag.

Am besten, ihr wendet euch gleich ans Sozialgericht, das ist die Sprache, die die vom Amt verstehen.

LG

Martin

Bitte um mehr Sorgfalt bei der Suche nach der Kernkompetenz.

meiner ansicht nach ja, da es als einkommen in der jetzigen zeit zählt, bei der nebenekostenabrechnung könnt ihr nur abwarten, ob sie das amt sehen will, da ihr wahrscheinlich nur anteilig die miete erstattet bekommt, kann das amt auch nur einen teil zurückfordern, ich habe aber auch schon gehört, das man bis 1000 euro behalten kann, bin aber da nicht sicher, wartet am besten ab, ob das amt die nebenkostenabrechnung sehen will, da ihr zu diesem zeitpunkt noch nichts vom amt bekommen habt, kann es auch sein, daß sie es garnicht sehen wollen, bei der steuer sieht es anders aus, wenn ihr einen neuen antrag stellt ist dort eine frage ob die steuererklärung gemacht wurden ist und ob eine geldzahlung erfolgt ist oder zu erwarten ist die unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, seitens des amtes erfolgt ein datenabgleich mit dem finanzamt ( die dürfen überall ran), dann wird euch sofort Betrug vorgeworfen
Hallo!!

Ich habe schon überall gesucht aber keinen konnte mir richtig
helfen. Wir sind ein Haushalt mit 3 Personen. Meine
Lebenspartnerin geht Vollzeit arbeiten. Da sie aber nicht
genug verdient bekommen wir einen Zuschuss von der ARGE. Ich
bin aus Gesundheitlichen Gründen Krank und habe bis 28.02.2010
ALG I bekommen. Nun wie gesagt sind wir aufstocker über ALG
II.

Meine Partnerin hat für das Jahr 2009 eine
Steuerrückerstattung von ca. 98€ bekommen. Dazu haben wir aus
der Nebenkostenabrechnung für 2009 Ca. 90€ zurück bekommen.
Darf das Amt diese Beträge auf das ALG II anrechnen. Diese
Beträge Datieren sich ja auf den Abrechnungszeitraum, in dem
wir noch kein ALG II bezogen haben.

Ich habe zwar einige Beschlüsse und Urteile über solche Sachen
gelesen. Jeder sagt aber was anderes.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

Hallo Massi,

gleich zum Anfang, da wirst Du auch keine vernüftige Antwort erhalten, meines Erachtens nach gibt es verschiedene Urteile, so haben alle Recht.
Finde Dich mit dem Gedanken ab, das Geld ist weg. Aber nutze Dein Widerspruchrecht wenn das Amt es verrechnet, hat bei einigen was gebracht, bei anderen nichts. Wer nichts macht, hat nichts.
Wenn ihr jetzt noch Steuern zahlt, lasst Euch einen Steuerfreien Betrag eintragen so das eine Steuererstattung nicht rauskommt.

Hallo,

hinsichtlich der Anrechnung von Steuerrückerstattungen bzw. Nebenkosten kann ich Dir mitteilen, dass der Antragsteller des ALG 2 - Antrages aller 6 Monate einen Wiederbewilligungsantrag ausfüllen muß.

In diesem sind auch Fragen wie „Erwarten Sie eine Rückerstattung aus der Jahressteuererklärung“ mit vermerkt. Sofern Du „Ja“ ankreutzt, werden die vom Amt sicher Interesse haben, einen Nachweis hierfür zu bekommen. Ich vermute stark, dass diese Erstattung dann auch auf Dein / Euer ALG 2 angerechnet wird.

Hinsichtlich Deiner Rückerstattung aus den Nebenkosten liegt hier brandaktuell ein Beitrag aus der regionalen Zeitung von einem Anwalt vor mir. Ich zitiere daraus: „…Viele Mieter, die Leistungen von der ARGE erhalten, freuen sich über Nebenkostenrückzahlungen. Diese sind jedoch im Folgemonat anzurechnen, selbst dann wenn der Mieter besonders sparsam war oder die Rückzahlung aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammt…“ Heißt, im Rahmen Deines Wiederbewilligungsantrages wird man zu gegebener Zeit Dich auch auffordern die vergangene Nebenkostenabrechnung mit beizulegen.

Hallo,

das ist eine schwierige Frage. Man könnte so argumentieren, dass die Zahlungen zwar für einen vergangenen Zeitraum sind aber tatsächlich jetzt geleistet werden und dann wären sie anrechnungsfähig. So unterschiedlich da die Beschlüsse und Urteile sind, so unterschiedlich werden da wahrscheinlich auch die Auffassungen der verschiedenen ARGEn sein. Auf alle Fälle würde ich es beim Amt angeben und dann wird dort entschieden. Dort müssen die dann ja auch genau sagen, auf welches Urteil oder welche Rechtsvorschrift die sich dort stützen und dann kann man immer noch Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
Tanja

Hallo,
leider kenne ich mich in den Rechtssachen nicht so aus.
Gruß Jürgen