Steuer und Rente

Liebe wissende,
wenn jemand 2019 in Rente geht, freut sich das Finanzamt über 78% seines Einkommens die besteuert werden, die 22% die übrig bleiben werden als Freibetrag festgeschrieben.
Frage bezieht sich diese Festsetzung auf 78% bzw. 22% auf einen festen dann aktuellen Eurowert?
Wirken sich hohe Immobilien-Darlehensschulden zu diesem Zeitpunkt positiv oder negativ auf diese Festschreibung aus?

Vielen Dank für Euro freundliche Antwort
MfG Clemenz

Hallo,

wenn jemand 2019 in Rente geht, freut sich das Finanzamt über 78% seines Einkommens die besteuert werden, die 22% die übrig bleiben werden als Freibetrag festgeschrieben.

Bis dahin soll doch das Rentenniveau so niedrig sein, dass auch auf die 78% nicht allzuviel anfallen dürfte.

Frage bezieht sich diese Festsetzung auf 78% bzw. 22% auf einen festen dann aktuellen Eurowert?

Ja. Angenommen d bekommt jemand 1.000€ Rente, dann sich (nach gegenwärtiger Gesetzeslage) 220€ dauerhaft steuerfrei.

Wirken sich hohe Immobilien-Darlehensschulden zu diesem Zeitpunkt positiv oder negativ auf diese Festschreibung aus?

Nein.

Grüße

Frage bezieht sich diese Festsetzung auf 78% bzw. 22% auf einen festen dann aktuellen Eurowert?
Ja. Angenommen d bekommt jemand 1.000€ Rente, dann sich (nach
gegenwärtiger Gesetzeslage) 220€ dauerhaft steuerfrei.

Wirken sich hohe Immobilien-Darlehensschulden zu diesem Zeitpunkt positiv oder negativ auf diese Festschreibung aus?

Nein.

Wenn das Darlehen zu einer vermieteten Wohnung gehört werden doch auch Schuldzinsen beim Einkommen während des aktiven Arbeitslebens berücksichtigt.
Wenn in dem Beispiel die Rente 1000€ wären und dazu noch 1000€ Mieteinnahmen kämen.
Sind das dann 440€ dauerhaft Steuerfrei?
Oder werden vorher Schuldzinsen abgezogen, sprich nur ~350€ dauerhaft Steuerfrei?
Gruß Clemenz

Der steuerfreie Anteil von 22% bezieht sich NUR auf die Einkünfte aus dieser Rente. Wenn jemand 2019 in Rente geht, sind 22% der erhaltenen Brutto-Rente steuerfrei.

Die Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bleibt die gleiche wie vor dem Bezug der Rente - da ändert sich nichts.

Hallo,

Wenn das Darlehen zu einer vermieteten Wohnung gehört werden doch auch Schuldzinsen beim Einkommen während des aktiven Arbeitslebens berücksichtigt.

Ja, und das werden sie bei Rentenbezug auch noch.

Wenn in dem Beispiel die Rente 1000€ wären und dazu noch 1000€ Mieteinnahmen kämen.
Sind das dann 440€ dauerhaft Steuerfrei?

Nö, diese Steuerbefreiung bezieht sich nur auf die Rente.

Oder werden vorher Schuldzinsen abgezogen, sprich nur ~350€ dauerhaft Steuerfrei?

Das wäre ja nun vollkommen unlogisch. Warum sollten die denn da abgezogen werden?
Es bleiben die 220€ steuerfrei. Die Schuldzinsen mindern nachwievor das zu versteuernde Einkommen.
Also in dieser Beispielrechnung und unter Vernachlässigung aller anderen Komponenten dann so:
1.000€ Rente ./. 220€ = 780€ steuerpflichtig.
1.000 Mieteinnahmen ./. 90€ Schuldzinsen = 910€ Mieteinkünfte.
780€ + 910€ = 1.690€ steuerpfichtige Einkünfte.
Wenn es im folgenden Jahr eine Rentenerhöhung um 10€ gibt, dann sind eben 790€ der Rente steuerpflichtig.

Grüße

1 „Gefällt mir“