Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung

Hallo,folgender Sachverhalt:Arbeitnehmer ist im Aussendienst tätig. Steuerberater hat für die Jahre 2013 u. 2014 die Spesen falsch erfasst (Steuerbüro gibt es nun nicht mehr). Somit fällt auf den Arbeitnehmer eine Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung für 2013 in Höhe von gut 500 € und für 2015 gut 400 €.Kann der Betrieb die gesamten Nachzahlungen auf den Arbeitnehmer abwälzen?

Servus,

die Einkommensteuer schuldet der Steuerpflichtige, das ist der Arbeitnehmer. Im Fall Lohnsteuer die Ausnahme, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur gesamten Hand haften: Am Arbeitgeber bleibt die nicht einbehaltene Lohnsteuer im Zweifelsfall nur hängen, wenn der Steuerpflichtige (Arbeitnehmer) nicht mehr aufzutreiben ist - oder wenn er zahlen möchte, damit der Arbeitnehmer Ruhe hat oder das Vertrauen in das Lohnbüro nicht verliert.

Die Beiträge zu SV, KV, PV können nicht vollständig (einschließlich Arbeitgeberanteil) dem Arbeitnehmer reingedrückt werden. Wenn der Zeitraum, um den es geht, länger als drei Abrechnungen zurück liegt, kann nichts mehr vom Arbeitnehmer einbehalten werden (falls dieser nicht um des Burgfriedens willen damit einverstanden ist).

Schöne Grüße

MM