ich lebe mit meiner Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Wir haben ein Kind, das 2010 geboren ist.
Kann ich irgendwie in meiner Steuererklärung „Unterhalt“ fürs Kind oder meine Partnerin geltend machen?
Konkret geht es da ja auch um die Gleichstellung eheähnlicher Lebenspartnerschaften zu traditionellen Ehen, in denen ja Steuersplitting betrieben werden darf.
die echten Unterhaltsleistungen (§10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) können nur an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten abgesetzt werden.
Zahlungen an Kinder sind mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegolten.
Zahlungen an Partner nur, wenn es sich um eine eingetragene Lebensgemeinschaft handelt.
Gruß
Hallo markus,
sowas geht nicht, denn in einer Ehe kann ja auch keiner Unterhalt geltend machen. In deinem Fall ist die Mutter berechtigt den Kinderfreibetrag abzusetzen und das Kindergeld von der Familienkasse zu beantragen, was sie sicher schon getan hat.
LG
nein, das geht nicht. Das Ehegattensplitting ist nicht vom Kind abhängig, sondern steht allen Ehepaaren zu.
Eine Lösung wäre heiraten. Dann bekommst Du alle Vorteile, die Ehepaare geniesen, ohne irgendwelche Anstrengungen, Formularkriege, Demonstrationen gegen Diskriminierung usw… Das geht heutzutage schnell, und kostet nicht die Welt. Der „Normalverdiener“ hat es durch die neue Steuerklasse binnen eines Jahres wieder rein, egal ober er von Ehegattensplitting Gebrauch macht oder nicht.
Für das Kind bringt es den Vorteil, daß es einen Namen trägt den i.d.R. beide Eltern haben. Das spielt zwar jetzt noch keine Rolle, spätestens aber in der Schule, wenn es Unterschriften der Eltern benötigt, besteht bei jedem neuen Lehrer Erklärungsbedarf…
Bis bald