Steuer Untertszahlungen an Kinder

Hallo zusammen,
Ich sitze gerade an der Steuer.
Bin getrennt und bezahle Unterhalt an meine Kinder. Kann ich diesen Unterhalt in der Steuer angeben? Beide Kinder sind kindergeldberechtigt und wohnen bei der Mutter. Ich bekomme, lediglich einen Freibetrag von knapp 3906€ angerechnet. Bezahle pro Kind aber das doppelte.
Gibt es für mich Tipps?

Nein. Sobald es Kindergeld gibt ist da nix mit absetzen unabhängig davon ob die Eltern getrennt sind oder nicht haben Kinder einen Anspruch auf Unterhalt.
Absetzbar ist Sonder- und Mehrbedarf, genau wie bei Eltern die nicht getrennt sind.
Kleine gedankliche Anregung: du hast auch vor der Trennung Kindesunterhalt gezahlt, nur lief das einfach so bei den laufenden Ausgaben mit und war nicht betragsmäßig festgesetzt.
Kinder leben ja nicht von Luft und Liebe.
Auch wenn es sich viele Unterhaltszahler nicht vorstellen können: Kindesunterhalt und Kindergeld reicht in den seltensten Fällen um alle Kosten abzudecken. Auch der Unterhaltsempfänger leistet zusätzlich zum Betreuungsunterhalt einen Barunterhalt.
Dinge wie Klassenfahrten u.ä. müssen aus dem Regelunterhalt angespart werden und können in vielen Fällen nicht als Mehrbedarf zum Unterhalt verlangt werden.

von elterngeld.de

Statistisch gesehen kostet ein Kind im Schulalter rund 604 Euro im Monat. Auch hier: Die Betreuungskosten sind nicht eingerechnet.

Nach dem zwölften Lebensjahr geht die Kostenkurve steil nach oben. Im Durchschnitt kostet das jugendliche Kind dann etwa 700 Euro monatlich.
Bei den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen handelt es sich ausschließlich um die Konsumzahlen. Vorsorge- und Versicherungskosten zum Beispiel sind darin nicht enthalten. Auch nicht die Kosten, die ein Studium kostet. Auch Energiekosten sind nicht enthalten. Ganz zu schweigen von den Mindereinnahmen die entstehen, wenn ein Elternteil der Kinder wegen beruflich kürzer tritt.