Liebe/-r Experte/-in,
Für Online-Werbung hat mein Unternehmen Gutscheine erhalten die bereits eingelöst wurden. Der Saldo z.B. 100 EUR steht mir jetzt bei diesem Werbeportal zur Verfügung ohne das ich einen Cent real bezahlt habe. Wie ist dieser Gutschein für mein Unternehmen USt/„Kosten“ zu behandeln und wie soll dann bei allmählichem Verbrauch des Gutscheines die Rechnungen gebucht werden. Es besteht kein Datum bis wann der Gutschein aufgebraucht sein muss. Dieses Geld wurde mir bei Einlösung/Aktivireung des Gutscheins „geschenkt“.
Vielen Dank
Hallo,
bei Fragen bzgl. der Bewertung von Immobilien tut sich das Finanzamt immer schwer einen Verkehswert zu ermitteln, da dieser letztendlich nur durch einen Verkauf ermittelt werden kann, uns somit es immer einen gewissen Spielraum gibt.
Für eine detailliertere Antwort benötige ich mehr Infos
mfG
Hallo,
entschuldige wenn es missverständlich war aber es geht nicht um Immobilien es geht um erhaltende Gutscheine und deren USt-liche Behandlung wie zuvor beschieben.
MFG
sorry hab die mail an den falschen empfänger verschickt…
Sorry, leider konnte ich Deine Anfrage nicht beantworten.