Hallo. Habe eine Frage zur Berechnung der AfA bei Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt: Haus wurde geerbt und Geld wurde aufgenommen um die anderen Erben auszubezahlen.Ist das aufgenommene Geld wie ein kaufpreis zu behandeln bei der Berechnung der Abschreibung?
die Auszahlung der Miterben stellen nach Abzug des Grund- und Bodenanteils Anschaffungskosten für das Gebäude dar, die mit 2% abzuschreiben sind.
In Höhe des eigenen Erbanteils ist die Abschreibung des Rechtsvorgängers anteilig weiter zu führen.
die Auszahlungssumme für die anderen Erbe stellen Anschaffungskosten dar. Allerdings muss von der Auszahlungssumme noch der Anteil für den Grund und Boden abgezogen werden, da dieser ja keiner Abnutzung unterliegt. Dieser Anteil ergibt sich evtl. aus einem Gutachten.
Hallo knuffi102, ich bin kein Steuerberater und kann nur aus bisherigen Erfahrungen ohne Gewähr raten - ich denke, es ist wie folgt zu verfahren:
Die Erbschaft ist rechtlich wie eine Anschaffung bzw. ein Erwerb anzusehen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, sind steuerlich relevant. Die Auszahlungen der Miterben sind somit „anschaffungsnahe Erwerbskosten“. Die Summe kann also in der AfA mit der Restnutzungsdauer und den darauf bezogenen Abschreibungsprozenten pro Jahr = Prozentsatz ist 100 geteilt durch Restnutzungsdauer)abgesetzt werden.
Haben Sie diese Werte nicht, so sollten Sie ein Sachwertgutachten von einem Gebäudegutachter anfertigen lassen, der Gebäudewert und Grund&Bodenwert ermittelt, denn nur der Gebäudewert kann mit der AfA abgeschrieben werden. Das Finanzamt schätzt die Wertaufteilung auch, aber immer zu Ihren Ungunsten - meist ist der nichtabschreibbare Bodenwert zu hoch angesetzt. Die Auszahlungskosten zählen zum Gesamterwerbskosten. Auch Notarkosten / Erbschaftskosten udgl.
Haben Sie für die Auszahlung ein Darlehen (auch private Darlehen zählen, wenn der Vertrag wie mit Dritten ausgefertigt ist und die Zinsen jährlich auch fließen) oder einen Kredit aufgenommen, so sind die Schuldenzinsen als Schuldendienst abschreibbar. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben
Gruß Littleservice