Steuer - verboeserung

Hallo,

Rentner A hat gegen den EST Bescheid 2007 Einspruch
eingelegt. Waehrend der Einspruch noch laeuft ,wird ihm bewusst, dass er vergessen hatte , einige Zinseinnahmen zu erklaeren ,und holt dies nun nach.

Wenn dann so ein Schreiben vom FA kaeme :

Die bisher erklaerten Zinseinnahmen sind um …EUR zu erhoehen . Die gezahlte Kapital-bzw Zinsabschlagsteuer wird angerechnet.

Nach §367(2) AO hat die Finanzbehoerde,die ueber den Einspruch entscheidet, die Sache in vollem Umfang erneut zu pruefen. Der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Einspruchsfuehrers geaendert werden, wenn dieser auf die Moeglichkeit einer verboesernden Entscheidung unter Angabe von Gruenden hingewiesen wurde,und ihm Gelegenheit gegeben worden ist , sich hierzu zu aeussern. Bei der Erhoehung der Zinseinnahmen wuerde es zu einer verboesernden Entscheidung im Rahmen des Einspruchverfahrens kommen. Es besteht die Moeglichkeit , den Einspruch zurueckzunehmen. Allerdings wuerden dann die Zinseinnahmen nach
§ 173 (1) Nr. 1 AO nachtraeglich angesetzt werden.

Was genau hiesse das im Klartext fuer Rentner A ?

Was waere eine Angabe von Gruenden, allein der Hinweis,dass die Erhoehung der Zinseinnahmen zu einer Verboeserung fuehren wuerde ?

Gruss,
dom

Hallo Dom,
die liebe Abgabenordnung. Die Aussage, das im Rahmen eines Einspruchsverfahrens der gesamte Bescheid erneut zu gunsten und zu ungunsten zu prüfen ist, ist richtig.
Ebenfalls ist die Aussage richtig, das nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO der Bescheid zu deinen ungunsten geändert werden kann - hierfür wird nicht unbedingt ein offenes Rechtsbehelfsverfahren benötigt.

Was das jetzt heißt? Ob du den Einspruch aufrecht erhälst oder nicht, die Zinseinkünfte werden nachträglich berücksichtigt.
Gruß

Halo Strada,
erst mal danke.

Ob du den Einspruch aufrecht erhälst oder
nicht, die Zinseinkünfte werden nachträglich berücksichtigt.

Das hatte ich mir gedacht, aber wie sieht es mit der Begruendung aus ?Ist allein das Schreiben ausreichend oder muesste da noch was folgen ?
Dazu gaebe es dann noch eine andere Frage.
Fakten:Schwerbeschaedigt - Spezialuntersuchung,nicht von der Kasse getragen, nicht am Wohnort durchgefuehrt und moeglich.
Die Untersuchungs -, Reise - und Uebernachtungskosten waren mit der EST Erklaerung eingereicht worden.

FA schreibt nun:Ein Nachweis ueber Uebernachtungskosten bezueglich einer Untersuchung liegen mir nicht vor Bitte reichen Sie den Nachweis ein , dass Sie zu diesem Zeitpunkt an dieser Untersuchung teilgenommen haben.

Bei Durchsicht meiner Unterlagen stelle ich nun fest , dass ein Umschlag mit Belegen kommentarlos mit Stempel vom 5.3.09 zurueckgeschickt worden ist.
Ob die zurueckgeschickten Belege auch komplett sind, kann ich noch gar nicht sagen.
Warum werden ueberhaupt Unterlagen zurueckgeschickt ,wenn die Bearbeitung noch gar nicht abgeschlossen ist ?

Koennte das eventuell die Verboeserung werden ?
Gruss,
dom

Ja, die Begründung reicht aus, weil es hierzu eine gesetzliche Vorschrift gibt.
Belege werden nach Bearbeitung alle zurück geschickt, bis auf die die dem Amt zwingend vorzulegen sind. Mit Freigabe der Erklärung ist die Bearbeiitng erledigt. Aufgrnd der vielen Fälle für die der einzelne Bearbeiter zuständig ist können die Belege auch nicht „gehortet“ werden. Bei einem Einspruch müssen sie dann erneut engereicht werden.

Gruß
Strada

Belege auch nicht „gehortet“ werden. Bei einem Einspruch
müssen sie dann erneut engereicht werden.

Das hatte ich bis jetzt noch nie. Belege wurden immer behalten , bis die Sache abgeschlossen war.
Danke fuer all die Informationen.
Gruss,
dom

Es tut mir Leid, aber ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

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