Steuer-Verfassungsbeschwerden betr. FAQ:1340

Hallo,

auf Steuerbescheiden stehen Hinweise betr. Berücksichtigung von Renten-/Kapitalversicherungen mit 88 % und Hinweise auf Vorläufigkeit wegen Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen u. a.:

  • beschränkte Abzugsfähigkeit Vorsorgeaufwendungen
  • Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten von Bundestags-Mitgliedern
  • Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungs-Beiträgen als vorgezogene Werbungskosten
  • usw.

Liegen für folgende Fälle Verfassungsbeschwerden, Revisionen bzw. Massen-Einsprüche vor:

a) Kürzung o. g. Berücksichtigung von Renten-/Kapitalversicherungen auf 88 % statt 100 % auch für Bestandsfälle

b) Kürzung AN-Pauschbetrag von 1.044 EUR auf 920 EUR und demnächst des Versorgungs-Freibetrages

c) Kürzung Fahrtkosten zur Arbeit von 0,40 EUR auf 0,30 EUR bzw. 0,36 EUR auf 0,30 EUR je Entfernungs-km

d) Kürzung der Sparerfreibeträge auf 1.370 / 2.740 EUR

Argumente

zu a) Wer vor vielen Jahren auch mit Hinweis der Versicherungswirtschaft auf die Abzugsfähigkeit von 100 % Kapitalversicherungen abschloss, erwartete Bestandsschutz der Abzugsfähigkeit.

zu b) Versorgungsempfänger erhielten vor einigen Jahren Schreiben bzw. Bescheide, dass für sie das damalige Versorgungsrecht gelten würde. Zur evtl. späteren Kürzung des Versorgungs-Freibetragsfreibetrages erfolgte kein Hinweis.

zu c): Wegen der Ökosteuer ist die Entfernungspauschale erst vor wenigen Jahren auf 0,40 EUR bzw 0,36 EUR erhöht worden. Da die Ökosteuer nicht verringert wurde, dürfte die Entfernungspauschale nicht gekürzt werden.

zu d) Wer z. B vor einigen Jahren Bundesschatzbriefe Typ B kaufte, konnte nicht wissen, dass kurze Zeit später und dann noch mal 2004 der Sparerfreibetrag gekürzt wurde.

Gruß
Black Eddy

hi,

aktuelle vorläufigkeiten:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/abgabenordnung/009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

BMF-Schreiben vom 02.08.2005 - IV A 7 - S 0338 - 81/05

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

leider sind dort nicht alle Vorläufigkeiten genannt.

Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 bzw. der Koch/Steinbrück-Liste geht es um viele weitere Kürzungen und Streichungen:

siehe z. B. hier:

http://www.simons-moll.de/Flash2005/Flash050602_010…

Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Steuerbescheide zwei Vorläufigkeitsvermerke enthalten, die das Bundesministerium für Finanzen erst Anfang April bekannt gegeben hat:

  • die Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 geänderten Vorschriften

Der Punkt 9 des BMF-Schreibens v. 2.8.05 steht nicht auf Steuerbescheiden!

  1. Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften

siehe auch:

http://www.stbschunke.de/haushaltsbegleitgesetz_2004…

http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech…

Achten Sie aber darauf, dass dort ein Vorläufigkeitshinweis steht.

Demnach sollte ein Einspruch gegen den Steuerbescheid erfolgen, wenn der Vorläufigkeitsvermerk betr. Haushaltsbegleitgesetz fehlt.

Reicht ein solcher Einspruch oder sollten auch die Argumente (siehe oben) aufgeführt werden?

Gruß
Black Eddy

Hi,

Der Punkt 9 des BMF-Schreibens v. 2.8.05 steht nicht auf
Steuerbescheiden!
9. Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften

zunächst einmal kann der Vorläufigkeitsvermerk naturgemäß nur auf Steuerbescheiden stehen, die das Jahr 2004 betreffen.

Als nächstes ist zu beachten, dass die automatische Setzung dieses Vermerks erst im Laufe dieses Jahres erfolgte, wann genau, weiß ich nicht mehr.

Drittens kann es passieren, dass geänderte Steuerbescheide diesen Vermerk nicht enthalten, nämlich dann, wenn der ursprüngliche Vermerk nicht enthalten hat.
Der Bearbeiter im FA kann dieses steuern. Setzt er bei Änderungen die Zahl 451, werden nur die bisherigen Vorläufigkeiten übernommen, setzt er hingegen die Zahl 450, kommen auch die neuen Vorläufigkeiten hinzu.

Ist das der Fall, Einspruch einlegen und beantragen, dass der Steuerbescheid dahingehend geändert wird, dass auch die neuen Vorläufigkeiten vermerkt sind.

Petz

Hallo Petz,

nehmen wir an, Steuerbescheide für 2004 kamen Mitte Sept. 2005 und es waren in der Vorläufigkeitserklärung:

  • beschränkte Abzugsfähigkeit Vorsorgeaufwendungen
  • Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten von Bundestags-Mitgliedern
  • Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
  • Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungs-Beiträgen als vorgezogene Werbungskosten

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist - mein Ursprungsposting betreffend - die Vorläufigkeitserklärung vollständig.

Man könnte sogar sagen, übervollständig: Wenn jemand NICHT MdB und NICHT allein erziehend ist, könnte das FinA diese Zeilen ausblenden.

Gruß
Black Eddy

Hallo Petz,

nehmen wir an, Steuerbescheide für 2004 kamen Mitte Sept. 2005
und es waren in der Vorläufigkeitserklärung:

  • beschränkte Abzugsfähigkeit Vorsorgeaufwendungen
  • Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten von
    Bundestags-Mitgliedern
  • Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
  • Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungs-Beiträgen als
    vorgezogene Werbungskosten

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist - mein
Ursprungsposting betreffend - die Vorläufigkeitserklärung
vollständig.

Man könnte sogar sagen, übervollständig: Wenn jemand NICHT MdB
und NICHT allein erziehend ist, könnte das FinA diese Zeilen
ausblenden.

Nicht ganz:
Bei Abgeordneten ist das Problem, dass die pauschale Werbungskosten abziehen dürfen, alle anderen nicht. Also betrifft das alle, außer eben Abgeordnete.
Genauso bei Alleinerziehenden: Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag, alle anderen eben nicht !

Deswegen auch der Vorläufigkeitsvermerk bei allen !

Petz

Danke!
Solche Vorläüfigkeitsvermerke verwirren Nichtfachleute eher, als dass sie diesen nutzen.

Haushaltsbegleitgesetz (blah, blah, blah) - der Bürger kann mehr anfangen mit km-Pauschale, AN-Pauschbetrag, Sparerfreibetrag, usw.!

Danke euch beiden Showbee und Petz für Hilfe.

Gruß
Black Eddy