auf Steuerbescheiden stehen Hinweise betr. Berücksichtigung von Renten-/Kapitalversicherungen mit 88 % und Hinweise auf Vorläufigkeit wegen Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen u. a.:
beschränkte Abzugsfähigkeit Vorsorgeaufwendungen
Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten von Bundestags-Mitgliedern
Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungs-Beiträgen als vorgezogene Werbungskosten
usw.
Liegen für folgende Fälle Verfassungsbeschwerden, Revisionen bzw. Massen-Einsprüche vor:
a) Kürzung o. g. Berücksichtigung von Renten-/Kapitalversicherungen auf 88 % statt 100 % auch für Bestandsfälle
b) Kürzung AN-Pauschbetrag von 1.044 EUR auf 920 EUR und demnächst des Versorgungs-Freibetrages
c) Kürzung Fahrtkosten zur Arbeit von 0,40 EUR auf 0,30 EUR bzw. 0,36 EUR auf 0,30 EUR je Entfernungs-km
d) Kürzung der Sparerfreibeträge auf 1.370 / 2.740 EUR
Argumente
zu a) Wer vor vielen Jahren auch mit Hinweis der Versicherungswirtschaft auf die Abzugsfähigkeit von 100 % Kapitalversicherungen abschloss, erwartete Bestandsschutz der Abzugsfähigkeit.
zu b) Versorgungsempfänger erhielten vor einigen Jahren Schreiben bzw. Bescheide, dass für sie das damalige Versorgungsrecht gelten würde. Zur evtl. späteren Kürzung des Versorgungs-Freibetragsfreibetrages erfolgte kein Hinweis.
zu c): Wegen der Ökosteuer ist die Entfernungspauschale erst vor wenigen Jahren auf 0,40 EUR bzw 0,36 EUR erhöht worden. Da die Ökosteuer nicht verringert wurde, dürfte die Entfernungspauschale nicht gekürzt werden.
zu d) Wer z. B vor einigen Jahren Bundesschatzbriefe Typ B kaufte, konnte nicht wissen, dass kurze Zeit später und dann noch mal 2004 der Sparerfreibetrag gekürzt wurde.
Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Steuerbescheide zwei Vorläufigkeitsvermerke enthalten, die das Bundesministerium für Finanzen erst Anfang April bekannt gegeben hat:
die Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 geänderten Vorschriften
Der Punkt 9 des BMF-Schreibens v. 2.8.05 steht nicht auf Steuerbescheiden!
Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften
Der Punkt 9 des BMF-Schreibens v. 2.8.05 steht nicht auf
Steuerbescheiden!
9. Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften
zunächst einmal kann der Vorläufigkeitsvermerk naturgemäß nur auf Steuerbescheiden stehen, die das Jahr 2004 betreffen.
Als nächstes ist zu beachten, dass die automatische Setzung dieses Vermerks erst im Laufe dieses Jahres erfolgte, wann genau, weiß ich nicht mehr.
Drittens kann es passieren, dass geänderte Steuerbescheide diesen Vermerk nicht enthalten, nämlich dann, wenn der ursprüngliche Vermerk nicht enthalten hat.
Der Bearbeiter im FA kann dieses steuern. Setzt er bei Änderungen die Zahl 451, werden nur die bisherigen Vorläufigkeiten übernommen, setzt er hingegen die Zahl 450, kommen auch die neuen Vorläufigkeiten hinzu.
Ist das der Fall, Einspruch einlegen und beantragen, dass der Steuerbescheid dahingehend geändert wird, dass auch die neuen Vorläufigkeiten vermerkt sind.
nehmen wir an, Steuerbescheide für 2004 kamen Mitte Sept. 2005
und es waren in der Vorläufigkeitserklärung:
beschränkte Abzugsfähigkeit Vorsorgeaufwendungen
Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten von
Bundestags-Mitgliedern
Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungs-Beiträgen als
vorgezogene Werbungskosten
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist - mein
Ursprungsposting betreffend - die Vorläufigkeitserklärung
vollständig.
Man könnte sogar sagen, übervollständig: Wenn jemand NICHT MdB
und NICHT allein erziehend ist, könnte das FinA diese Zeilen
ausblenden.
Nicht ganz:
Bei Abgeordneten ist das Problem, dass die pauschale Werbungskosten abziehen dürfen, alle anderen nicht. Also betrifft das alle, außer eben Abgeordnete.
Genauso bei Alleinerziehenden: Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag, alle anderen eben nicht !
Deswegen auch der Vorläufigkeitsvermerk bei allen !